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Über die Frage,
ob die BRD überhaupt ein Staat ist, wurde bereits unter dem Punkt "Die
Firma BRD" grundlegendes geschrieben. Daher wird hier schwerpunktmäßig auf
die Frage der Souveränität eingegangen.
Was heißt eigentlich
Souveränität? Damit wird in rechtlicher Hinsicht die Fähigkeit einer
natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlich rechtlicher
Selbstbestimmung bezeichnet. An diesem Punkt sei angemerkt, daß diese
Definition übernommen wurde und Anlaß zum Denken gibt. Dabei ist
bemerkenswert die Formulierung "ausschließlich rechtlich"! Dies könnte im
Zusammenhang mit den folgenden Betrachtungen einige Fragen aufwerfen, die
ich aber hier nicht weiter erörtern werde. Diese
Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit
des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der
Fremdbestimmung ab. Auch hier wird das Subjekt durch Beiordnung des
Begriffes Recht in fragwürdiger weise gebunden und in seiner Position
dadurch möglicherweise verändert.
Mit dieser Definition wird
deutlich, daß hier offenbar juristische Merkmale eine entscheidende Rolle
spielen. Doch es soll dabei nicht übersehen werden, daß neben diesem auch
eine faktische Situation besteht, die nicht unbedingt in Einklang mit den
Erfordernissen der juristischen Betrachtung liegen muß. Die Existenz der
BRD ist hier selbst Beispiel, denn juristisch fehlt die Legitimation durch
das Volk von Anbeginn an, aber faktisch wird dies durch die Duldung des
Volkes übersteuert.
Genau genommen wird
modernes, juristisches Recht aber auch nur durch die Duldung des Volkes in
Wirkung gebracht, denn ein echter Einfluß auf dieses ist durch das Volk
faktisch nicht mehr möglich. Dies klingt wie ein Widerspruch, ist es aber
bei genauer Betrachtung nicht. Das Volk gibt bei Wahlen seine Stimme ab
und veräußert somit sein Selbstbestimmungsrecht zur freien Verfügung. Das
dies so funktioniert, daß ist wieder durch juristisches Recht scheinbar
gesichert. Das "scheinbar" bezieht sich auf die Tatsache, daß die Wahlen
in der BRD gegen das Grundgesetz verstoßen und somit wiederum faktische
Gewaltausübung und Rechtsbeugung darstellen. Dieser Betrug kommt aber
nicht mehr in die Regelmöglichkeit des Volkes, denn dieses hat ja seine
Stimme abgegeben und hat sich somit aus seiner Eigenverantwortung
genommen. Es unterwirft sich also fortwährend und letztendlich freiwillig
dieser Mechanik.
Die Einführung von
juristischem Recht hat also den Menschen von seiner Selbstbestimmung
getrennt und somit in die Sklaverei geführt. Die Behauptung, daß dies
notwendig ist um das Zusammenleben in einer Gruppe, wie hier einem Staat
zu ermöglichen bzw. zu regeln, ist dabei fadenscheinig, denn damit wird
dem Menschen die Fähigkeit abgesprochen vernünftig und selbstbestimmt zu
handeln. Der Mensch wird zu einem juristischen Rechtssubjekt, bzw. immer
mehr zu einem Rechtsobjekt gewandelt. Dabei wird faktisch die kranke
Machtausübung einer kleinen Gruppe ermöglicht, die nicht mehr auf echte
Fähigkeiten, Würde, Menschlichkeit, Vernunft und dergleichen aufbaut, wie
es im Idealfall sinnvoll wäre. Auch hier gilt die Regel, daß ein System,
daß auch nur in einem Fall nicht funktioniert, grundlegend falsch sein muß,
bzw. schwerwiegende Fehler haben muß.
Wer also lediglich nach
Veränderungen im juristischen Recht verlangt, der hat noch nicht
verstanden, daß es an der Zeit ist neue Wege zu beschreiten. Dieses Recht
ist immer mißbräuchlich anwendbar und es wird sich immer Jemand finden,
der dies nutzt. Gelegenheit schafft Diebe, wie der Volksmund so schön
sagt. Also gilt es hier besonders auf mögliche Scheingefechte zu achten,
denn eine Veränderung der Gesetze führt meist nicht zum gewünschten
Ergebnis, sondern in der Regel eher zu noch undurchsichtigeren
Machtverhältnissen.
In dieser Betrachtung wird
Souveränität vorzugsweise in Hinblick auf ein Gebilde Staat und dabei
wiederum auf dessen Außenwirkung beleuchtet. Natürlich ist diese
Betrachtung auch in Richtung auf innere Verhältnisse möglich, was dann
wieder über kurz oder lang zum Menschen, als tragender Bestandteil eines
Staats führt. Nach diesen allgemeinen Betrachtungen richten wir aber nun
unser Augenmerk wieder auf die BRD mit ihren Besonderheiten.
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Fangen wir zur
Betrachtung in der Zeit vor der Gründung der BRD an. Das Deutsche Reich
war von den vier Siegermächten besetzt worden und wurde von diesen weitgehend
unterschiedlich verwaltet. Natürlich führte dies immer wieder zu Problemen
und so lag es nahe diese Situation zu ändern. Aus strategischen und
finanziellen Gründen war bei einer Änderung der Lage die Konstruktion
eines Ost-West-Konfliktes nützlich und so wurden die folgenden Maßnahmen
darauf abgestimmt. An dieser Stelle sein nicht unerwähnt, daß nicht
umsonst sowohl die USA wie auch Rußland auf ihren Panzern den gleichen
Stern trugen. Wer sich mit den Regeln der Macht schon beschäftigt hat, der
weiß, daß diese besonders auf Symbolik Wert legt. Aus diese Sicht wird
klar, daß es sich hier lediglich um Schattenboxen oder anders ausgedrückt
um einen Scheinkonflikt handelte.
In Anlehnung an die
Erfordernisse einigten sich also die drei Westsiegermächte darüber, daß
die drei Besatzungszonen zusammen gelegt werden sollten. So kam es zur
Installation der BRD als ein vereintes Wirtschaftsgebiet der drei
Westsiegermächte. Die hier abgebildete Grafik ist aus einem Schulbuch von
1949 und zeigt sehr schön den Aufbau der BRD. Dieses Bild ist
selbsterklärend und gilt von der Sache heute noch immer. Diese BRD war dabei im Status einer
Verwaltungsorganisation die sehr eng an das Besatzungsrecht angelegt war.
Diesbezüglich gibt das Genehmigungsschreiben der Westsiegermächte zum
Bonner Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland
interessanten Aufschluß.
Zitat:
In erster
Linie finden die dem Bunde durch das Grundgesetz übertragenen Vollmachten
ebenso wie die durch die Länder und örtlichen Verwaltungskörper ausgeübten
Vollmachten den Bestimmungen des Besatzungsstatuts unterworfen, welches
wir Ihnen bereits übermittelt haben und welches mit diesem Tag verkündet
wird.
(Anmerkung: Was ist hier mit "Bund" gemeint? Zum fraglichen Zeitpunkt
gab es keinen Bund der Länder, denn diese waren zuvor im Reichsgebiet
vereinheitlicht. Ganz zu schweigen von der Tatsache, daß die Länder durch
die Besatzer neu definiert worden waren. Geht es hier vielleicht um einen
der machtrelevanten GeheimBunde? Wem wurde dann hiermit also eine
Vollmacht ausgestellt? Auch wenn dies nach Verschwörungstheorie klingen
mag, es lohnt sich darüber zu denken.)
......
Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die
allgemeine Frage der Neuregelung der Ländergrenzen. Ausgenommen im Falle
von Württemberg-Baden und Hohenzollern haben sich unsere Auffassungen in
dieser Frage nicht geändert, seitdem wir diese Angelegenheit mit Ihnen am
2. März besprochen haben. Falls nicht die hohen Kommissare einstimmig
dahingehend übereinkommen, diese Auffassung zu ändern, werden wie die in
diesen Artikeln vorgesehenen Vollmachten nicht ausgeübt werden können und
die Grenzen aller Länder, ausgenommen Württemberg-Baden und Hohenzollern
werden so, wie sie jetzt festgelegt sind, bis zum Friedensschluß bleiben.
.....
Wir möchten, daß klar verstanden wird, daß nach der Einberufung der in dem
Grundgesetz vorgesehenen gesetzgebenden Körperschaften und nach der Wahl
des Präsidenten und der Wahl und Ernennung des Kanzlers und der
Bundesminister in der dafür im Grundgesetz vorgesehenen Form die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland errichtet und das Besatzungsstatut in Kraft
treten wird.
Nach der
Fertigstellung seiner Schlußaufgaben so, wie sie in Art. 145 (1)
festgelegt sind, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst.
Zitat Ende.
Das ganze Werk können Sie im
GG von 1949 finden, daß Sie im Archiv / Download herunterladen können.
Mit diesen Auszügen wird deutlich, daß hier wohl in keiner Weise von
irgendeiner Souveränität gesprochen werden kann, sondern eindeutig
sichtbar wird, daß dieses GG lediglich konkreter Ausdruck und Werkzeug der
Westsiegermächte war und bis heute ist. Es ist ein konkreter Bestandteil
des Besatzungsstatuts und tarnt sich lediglich als "deutsches Rechtswerk".
Bereits durch dieses Genehmigungsschreiben werden einige Verstöße gegen
die Haager Landkriegsordnung sichtbar, denn hier wird von aufgezwungenen
Landesgrenzen und Gesetzen gesprochen, was einen unzulässigen Eingriff in
landesinterne Angelegenheiten darstellt.
Nun ist aber diese Sache
schon eine Weile her und es könnte sich die Frage stellen, wie aktuell
denn das noch ist. Also, aus faktischer Sicht hat sich bis heute noch
kaum Jemand daran gestört und darum wird dies nach bestem Wissen und
Gewissen ignoriert. Juristisch sieht das nicht ganz so einfach aus, denn
Juristen sind schlau, wenn es darum geht Recht zu verändern. Da gibt es
zum Beispiel die Möglichkeit Rechtsfehler zu heilen. Man schafft einfach
ein neues Gesetz und definiert dabei die gewünschten Rahmenbedingungen und
schon ist die Sache geheilt. Der rechtsunkundige Mensch hat dabei kaum
eine Möglichkeit zu erkennen was läuft. Im konkreten Fall einer BRD wird
hier gerne auf die Beendigung der Besatzungszeit verwiesen, aber dazu mehr
im nächsten Abschnitt.
An dieser Stelle möchte ich
Ihnen die Lage anhand eines Vergleichs erklären. Stellen Sie sich bitte
einen Hausbesitzer vor, der ein zweistöckiges Haus sein Eigen nennt. In
jedem der Etagen gibt es dabei diverse Zimmer. Nun nennen wir diesen
Hausbesitzer "Deutsches Reich" und gehen davon aus, daß die
Besitzverhältnisse im Grundbuch, hier im Völkerrecht eingetragen sind.
Nun kommt es dazu, wie so oft im Leben, daß ein Streit zu einem Krieg mit
den Nachbarn führt. Diese sind allerdings nicht mit einfachen Attacken
zufrieden, sondern stürmen das Haus und besetzen es gemeinschaftlich. Der
Hauswart, der bisher für alle zur Verfügung stand und nach Bedarf regelnd
eingriff, kam dabei zu Tode. Dabei besetzte ein Nachbar die erste Etage
und drei weitere Nachbarn besetzen das Erdgeschoß. Der Besatzer im ersten
Stock hat noch eine alte Rechnung mit einem seiner Nachbar offen und überläßt diesem daher, sozusagen als Ausgleich die Verwaltung einiger
Zimmer in der ersten Etage zur beinahe freien Verfügung. Diese neue
Verwaltung vertreibt die meisten Bewohner aus diesen Zimmern und nimmt
diese in Besitz.
Die drei Besatzer im
Erdgeschoß teilen sich die vorhandenen Zimmer auf und nutzen Sie, jeder
nach seiner eigenen Art. Dabei kommt es natürlich immer wieder zu
Reibereien, denn das enge Miteinander ist nicht frei von Problemen.
Zunächst werden die Zimmer neu eingeteilt und umgestaltet, aber das
schafft keine Abhilfe und so beschließen die drei Besatzer eine gemeinsame Verwaltung
einzusetzen. Damit können die Streitigkeiten untereinander, ohne Rücksicht
auf die noch teilweise vorhandenen Bewohner der Zimmer, ausgetragen werden
und die Nutzung der Zimmer vereinfacht sich. Die Verwaltung BRD wurde
somit geschaffen und als Vereinfachung mit einigen der Bewohner der
Zimmer, personell besetzt. Diesem Beispiel folgend richtet auch der
Besatzer im zweiten Stock eine Verwaltung ein, um mehr Handlungsraum für
seine eigentlichen Aktivitäten zu bekommen. Damit wurde die DDR als
Verwaltung gegründet und auch dieser wurde mit einigen der noch lebenden
Bewohnern besetzt.
Alle Besatzer hatten jetzt
den Vorteil, daß sie nach wie vor den Nutzen aus dem Objekt ziehen
konnten, aber sich kaum darum kümmern brauchten, denn die Bewohner hatten
ein natürliches Interesse die Zimmer und das ganze Objekt in Ordnung zu
halten. Damit dies reibungslos funktioniert, wurden den Verwaltungen
entsprechende Hausordnungen an die Hand gegeben. Damit die Motivation zur
Erhaltung der Räume stärker wird, bot man den Verwaltungen die Hoffnung,
daß sie zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt Eigentümer der Immobilie
werden könnten. Das erhöhte die Mietzahlungen und verbesserte den Zustand
der Substanz erheblich. Nun gab es aber den Umstand, daß der Dachboden von
allen vier Besatzern zu gleichen Teilen genutzt wurde, was vor allem für
die drei Besatzer im Erdgeschoß immer wieder zu Problemen führte. Diese
wurden mit der Einführung der Verwaltung BRD nicht unbedingt besser.
Nun kamen die beiden
Verwaltungen auf die geniale Idee miteinander zu verhandeln und die
Probleme aus der Welt zu schaffen. Dabei kreierten sie die Idee sich
einfach gegenseitig als Besitzer der verwalteten Gebiete anzuerkennen. Und
gemeinsam verhandelten sie mit dem im zweiten Stock noch anwesenden
dritten Verwalter derart, daß sie seine Wände als für sie verbindlich
ansehen würden. Da mittlerweile kaum noch Überlebende der ursprünglichen
Bewohner da waren, fiel dabei die Frage nach den tatsächlichen
Besitzverhältnissen des Hauses einfach unter den Tisch und geriet
sozusagen in eine praktische Vergessenheit.
Die Fragen, was aus den
Nebengelassen wie der Garage, der Scheune, dem Pferdestall und den etwas
entfernter gelegenen Wiesen werden sollte war schon kaum noch vorhanden
und mehr oder weniger in Vergessenheit geraten. Dazu trugen nicht
unwesentlich die scharfen Hausordnungen bei, wobei allerdings kaum noch
jemand so recht wußte, wer denn für diese überhaupt verantwortlich sei. Es
gab da zwar noch immer den Wunsch Einzelner, eine gemeinsame Verwaltung
und Hausordnung zu schaffen, aber dieser Wunsch konnte erst in Angriff
genommen werden, nachdem sich das ganze, umliegende Dorf verändert hatte.
Da tauchten unerwartet plötzlich die Besatzer wieder auf und verlangten
aufgrund ihrer Besatzungsrechte die Zusammenlegung der Verwaltungen.
Dies war ein Schock für die
bestehenden Verwaltungen, denn diese hatten sich bestens mit den Umständen
eingerichtet und sogar gute Geschäfte damit gemacht. Jede der Verwaltungen
hatte für sich das Gefühl Eigentum errungen zu haben und dies wieder
abzugeben, daß fiel nicht leicht. Daher ersannen Sie einen heimtückischen
Plan und setzten sich mit der dritten Verwaltung in Verbindung. Diese
wurde darum gebeten ihre guten Verbindungen zu den Besatzern geltend zu
machen und weiter auf die Verwaltung des Raumes im zweiten Stockes zu
bestehen. Dieser Plan gelang auch und gemeinsam vertuschten sie diesen
Betrug damit, daß sie den Bewohnern eine etwas andere Wahrheit über die
Verhandlungen mit den Besatzern erzählten, als wie diese in Wirklichkeit
gelaufen waren. Im Freudentaumel der nun wieder frei miteinander
verkehrenden Bewohner des Erdgeschoßes mit denen der ersten Etage fragte
auch keiner so genau, warum den nun doch noch einige Zimmer im ersten
Stock einzeln verwaltet wurde. Auch die Frage nach den Nebengelassen und
den entfernt liegenden Wiesen war nun angeblich geklärt und nicht mehr
relevant für die Bewohner.
Abgesehen von den
gravierenden Fehlern bei der Zusammenlegung der beiden Verwaltungen, was
besonders die Bewohner des ersten Stocks betraf, waren die ehemaligen
Besatzer überhaupt nicht erfreut über diesen Schachzug der Verwaltungen,
denn die Belange des Dorfes wurden nun nicht in der gewünschten Weise
berücksichtigt. Doch dies wurde von den ehemaligen Besatzern ausgeglichen.
Diese hatten in der bisherigen Zeit einige gravierenden Änderungen in der
Struktur des Dorfes getätigt und durch Verträge der Hausverwaltungen mit
dem Dorf bereits Vorkehrungen getroffen die darauf abzielten das Haus in
den Besitz und die Verfügung des Dorfes zu bringen. Die ursprüngliche
Hausordnung war schon längst auf die Anforderungen des Dorfes angepaßt
worden und die Bestimmungsgewalt lag bereit jetzt schon in weiten Teilen
bei dem Bürgermeister des Dorfes, denn in der Hand der Bewohner des
Hauses. Parallel dazu hatte man schon seit geraumer Zeit viele fremde
Bewohner in das Haus gelockt und diese sorgten für allerlei Ablenkung und
Probleme, so, daß die Bewohner immer schlechter miteinander zurecht kamen.
Die Hausgemeinschaft war kaum mehr existent und bestand immer mehr aus
Bewohnern die dieses Objekt einfach nur noch bewohnten und sich um dieses
nicht mehr sonderlich kümmern wollten. Das Haus verfiel immer mehr und es
war absehbar, wann nur noch eine Abtretung an das Dorf als Rettung übrig
bleiben würde. Die Hausbewohner hatten sowieso schon kaum noch
Mitspracherecht bei der Gestaltung der Hausordnung und waren überwiegend
mit der Sicherung ihrer Existenz beschäftigt. Derart abgelenkt bekamen die
meisten nichts mit von den grundlegenden Veränderungen um sie herum. Sie
kannten ja auch kaum etwas Anderes und dies war ihre Normalität.
Dieser Vergleich ist bewußt
grob gehalten um den roten Faden sichtbar werden zu lassen. Haben Sie es
gemerkt, wer hier wirklich ursprünglich Hausbesitzer war? Natürlich waren
es die Bewohner des Hauses inklusiv seiner Nebengelasse und Wiesen. Hatten
die Verwaltungen im Namen der Bewohner oder der Besatzer gehandelt? Es ist
offensichtlich, daß sie im Namen der Besatzer gehandelt haben und somit
nicht im Besitz des Objektes, sondern nur in der teilweisen Verfügung
waren. Wenn Sie jetzt für das Dorf die EU einsetzten, dann wird klar, wer
hier mit wem Verträge geschossen hat und mit welcher Zielsetzung. Es geht
nur darum das Haus zu rauben und die Eigentümer möglichst effektiv
auszubeuten. Da sich dieser Vorgang über Generationen hingezogen hat, ist
der echte Hausbesitzer, das Deutsche Volk faktisch so gut wie tot und das
Ziel beinahe erreicht. Der Volkskörper oder das Nationalsubjekt wurde
durch Tötung, Umerziehung, Kriminalisierung, Zersplitterung,
Fremdherrschaft und Überfremdung so geschwächt, daß dieser faktisch nur
noch in Spuren zum Ausdruck kommt.
Bei der Schaffung dieser
Lage hat die BRD mit dem Mittel des GG und den daraus resultierenden
Gesetzen, in Verbindung mit skrupelloser Machtausübung den Löwenanteil des
Vernichtungswerkes realisiert.
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Gerne wird von
Behörden darauf verwiesen, daß mit der Beendigung der Besatzungszeit die
Souveränität eingetreten ist. Derartige Aussagen sind allerdings in
verschiedener Hinsicht falsch. Bereits am 23. Oktober 1954 wurde in Paris
das Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes unterzeichnet. Aus
Sicht des gesunden Menschenverstandes ist damit für die BRD ein souveräner
Status entstanden. Doch dem war anscheinend nicht so, denn warum mußten
sonst die Siegermächte des WK II wieder an den Verhandlungen zur
sogenannten Wiedervereinigung der BRD mit der DDR teilnehmen? Warum wurde
also wieder mal in Paris über Deutschland verhandelt, wo doch die BRD
angeblich bereits souverän war? Darüber gibt ein Buch von Fred Oelßür,
Über die Bedeutung der Genfer Konferenz im Juli 1955, erschienen im Dietz
Verlag Berlin 1955, Auskunft.
Zitat:
....Solange aber Deutschland noch von fremden Truppen besetzt ist, solange
sich noch fremde Militärstützpunkte auf deutschen Boden befinden, kann von
einer Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden nicht die Rede sein.
Bekanntlich hat die Sowjetregierung wiederholt den Abzug aller
Besatzungstruppen aus Deutschland und die Liquidierung aller
Militärstützpunkte vorgeschlagen. Diese Vorschläge wurden jedoch von den
Westmächten nicht angenommen, und Adenauer hat der weiteren Besetzung
Westdeutschlandes auf 50 Jahre ausdrücklich zugestimmt. ......
Zitat Ende
Ob es dabei ein Zufall ist,
daß die Familie Adenauer mit der Familie des alliierten Hochkommissars
John Jay McCloy verwandt ist?! Ist es zu hart zu behaupten, daß hier die
Interessen des deutschen Volkes verraten wurden? Und trotzdem ist Konrad
Adenauer noch immer die beliebteste politisch Persönlichkeit in unserem
Land. Manches ist nach einer Überprüfung anders, als es uns die Medien
immer weiß machen wollen. Und wann wurde doch gleich der Bundestag durch
Herrn Köhler zur Neubildung aufgelöst? War das nicht exakt 50 Jahre nach
den o.g. Verhandlungen? Was wurde damit wirklich eingeleitet? Aber zurück
zu der vertraglichen Lage.
Im Rahmen der sogenannten
Wiedervereinigungsverhandlungen kam es zu den Verhandlungen zum
sogenannten 2+4-Vertrag, der eigentlich Vertrag zu abschließenden
Regelung in bezug auf Deutschland heißt, am 12. September 1990. Auf
Ungereimtheiten wie etwas die, daß bei diesen Verhandlungen Zusagen
gemacht worden sind, die eigentlich der Zustimmung des Parlamentes bedürft
haben, will ich an dieser Stelle nicht eingehen. In diesem Vertrag wurde
erneut die volle Souveränität verliehen und wiederum wurde die
Besatzungszeit aufgehoben, wobei eigentlich eine neue Definition erfunden
wurde! Das "vereinte Deutschland". Damit ist nicht das Deutschland gemeint,
was in den sonstigen Verträgen erwähnt wird und in den Grenzen von 1937
definiert wurde! Es ist auch nicht die BRD gemeint! Man achte auf diese
juristischen Spitzfindigkeiten die keineswegs unbedeutend sind! Es ist
schon erstaunlich wie oft man dieses Souveränitätsspiel machen kann und
wie hier die betroffenen Menschen belogen werden. Es ist auch erstaunlich,
wie die Vertreter eines Besatzungsinstrumentes (BRD / DDR) mit
ihren Besatzern (vier Siegermächte) selbst Verträge abschließen
über ein Rechtssubjekt Deutsches Reich, mit Zielrichtung auf eine
neue, künstliche Schöpfung "vereintes Deutschland". Juristisch ist
dies ein Vertrag mit sich selbst und dieser ist nicht zulässig. Die
mangelnde Vertretungsbefugnis für eine derartige Zielsetzung ist auch zu
hinterfragen. Zum Glück
ist dieses außergewöhnliche Vertragswerk nur im Glauben der BRD
Geschäftsleitung (Regierung) und deren Handlangern rechtskräftig. Zum
besseren Verständnis will ich hier wenigstens einen für sich
bemerkenswerten Auszug aus diesem Vertrag abbilden:
Artikel 1
,,,
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des
vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit
diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die
Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
...
Unter der Sichtweise einer
BRD ist mit diesem Vertrag zumindest der Viermächtestatus aufgehoben worden. Was aber
gerne verschwiegen wird, daß ist das Übereinkommen
zur Regelung
bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September.1990
(Bekanntmachung:BGBI.
1990, Teil II, S. 1274, das zugehörige Gesetz: BGBl. 1994 Teil II, S. 26
ff). In diesem Übereinkommen sind
zwar nur noch die drei Westmächte vertreten, aber diese sammeln
damit die zugesprochene Souveränität wieder ein. Unangenehmer weise tun
diese dies nicht nur ziemlich umfänglich, sondern auf unbestimmte Zeit!
Wenn wir uns das
"Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin" vom
25.09.1990 ansehen, fallen vor allem Artikel 2 und Artikel 4 auf.
Artikel 2
Alle Rechte und
Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der
alliierten Behörden
in oder in bezug auf
Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt
worden sind, sind
und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
in Kraft,
ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung
mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung
denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und
Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder
festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Artikel 4
Alle Urteile
und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch
eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor
Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in
oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und
rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und
Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden
behandelt.
Dieses Berlinübereinkommen vom 25.09.1990 trat bereits am
03.10.1990 in Kraft und hat bereits gewirkt, bevor der "2+4 Vertrag"
1991 in Kraft trat (siehe BGBl. 1991
II 587). Selbst die
Suspendierung der "VIER-Mächte-Rechte und Verantwortlichkeiten"
(Erklärung der Vier Mächte über die Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte
über Berlin und Deutschland als Ganzes in New York vom 1. Oktober 1990
(siehe Bulletin des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung vom
10. Oktober 1990, Nr. 121, S. 1266))
wurde zwar ab dem 01.10.1990
außer Kraft gesetzt, diese Außerkraftsetzung aber durch Inkrafttreten des
Berlinübereinkommens am 03.10.1990
(siehe BGBl. 1990 II 1273)
wieder aufgehoben.
Interessant ist
dabei auch, daß das Gesetzt zu diesem Berlinübereinkommen erst 1994
veröffentlicht wurde und somit der Bundestag das Besatzungsrecht erst
relativ spät
legitimiert hat. Welche Regierung eines souveränen Staates würde sein Volk
einem zeitlich unbegrenzten Siegerdiktat unterwerfen? Unter Anderem
dadurch legitimiert zahlen Sie, ja Sie, mit Ihren Steuern noch immer die
Kosten der in Deutschland stationierten Militärkräfte! Diese haben volle
Bewegungsfreiheit in unserem Land und sind in den letzten Jahren wieder
auf unglaubliche Truppenstärken erhöht worden. Dies wird zwar offiziell
über die Natoanbindung gerechtfertigt, täuscht aber nicht über die damit
verbundenen Merkwürdigkeiten hinweg. Ein großer Teil der Bundeswehr ist
dabei direkt dem Natokommando unterstellt, welches wiederum hauptsächlich
durch die USA gelenkt wird. Weiterhin besteht ja noch immer die
Feindstaatenklause, wonach Deutschland oder besser das Deutsche Reich im
Kriegszustand mit den ehemaligen Kriegsgegnern steht. Makaber ist dabei,
daß die BRD-Regierung sich durch Unterschrift an diese Gesetzgebung
angeschlossen hat und somit mit dem angeblich eigenem Volk im Krieg steht!
Warum wird in
den neuesten Druckausgaben des Grundgesetzes wieder von zwei Hauptstädten
gesprochen? Kann es sein, daß die BRD Geschäftsführung ( Regierung)
gemerkt hat, daß das o.g. Berlinübereinkommen kein Scherz war und ja
Berlin damit wie eh und je exterritorial zum Rest der BRD steht? Durch
das o.g. Übereinkommen sind ja die Alliiertenvorbehalte bezüglich Berlin
ausdrücklich bestätigt worden, was aus Sicht der Siegermächte logisch ist.
Berlin war die Hauptstadt des Deutschen Reiches und wer die Macht und das
Sagen in der Hauptstadt hat, der bestimmt auch über das ganze Land.
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Neben der
bisher aufgezeigten juristischen Betrachtung gibt es natürlich noch eine
vernünftige Betrachtung, was die meisten Menschen in unserem Land völlig
außer Acht lassen. Wie wir gesehen haben, gibt es eigentlich nicht mal
mehr eine BRD, denn selbst wenn man dem Erlöschen des Grundgesetzes nicht
folgen will und auch die Aufhebung der wesentlichen Gesetzwerke wie GVG,
ZPO oder StPO keine Beachtung schenkt, so ist doch in o.g. Vertragswerken
klar nach zu lesen, daß durch die Siegermächte ein neues Gebilde, daß
"vereinte Deutschland" entstanden ist. Dieses findet sich aber im
deutschen Recht nicht wieder und tritt auch nach außen nicht in
Erscheinung. Wie wir gesehen haben, sind die rechtlichen Fakten gelinde
gesagt ein Katastrophe und bilden keine gültige Rechtsgrundlage. Alles was
in unserem Land aktuell souverän ist, daß ist die Ausübung von
Staatsmacht, im Auftrag von äußeren Kräften.
Wer dies erkannt hat, der kann
auch zu dem Schluß kommen, daß jeder Mensch in unserem Land die Wahl hat
sich diesem Diktat weiter freiwillig zu unterstellen, oder einfach den
Dienst zu quittieren. Angesichts einer Diktatur wo Rechtswillkür der
Normalfall ist, ist dies völkerrechtlich gedeckt. Unsere sogenannte
Regierung macht mittlerweile keinen Hehl daraus, daß ihr der Volkeswille
egal ist. Das Recht wird nach Belieben ausgelegt und willkürlich in
Anwendung gebracht. Damit herrscht hier eine faktische Besatzungssituation
und ein faktischer Waffenstillstand. Dies sind die einzigen, belegbaren
Fakten die auf Grundlage des Völkerrechts und der Haager Landkriegsordnung
nachvollziehbar sind und somit Rechtskraft nach sich ziehen. Alles was
dieses System noch aufrecht erhält, daß ist ein Glaubenssystem, daß in
über 50 Jahren Gehirnwäsche erschaffen worden ist. Jeder Mensch kann sich
jeder Zeit einfach unter Selbstverwaltung stellen. Es gibt kein gültige
Besatzungsrecht, daß berücksichtig werden braucht.
An dieser Stelle setzen
angeblich reichstreue Gruppierungen wie KRR's ( kommissarisch
Reichsregierungen) und Exilregierungen in fragwürdiger Weise an. Hier wird
der Eindruck vermittelt, daß es ein Besatzungsrecht zu beachten gilt, und
das für jedes Tun eine Genehmigung der Besatzungsmächte notwenig wäre.
Welche Ziele werden hier also wirklich verfolgt? Geht es darum aktive und
kreative Kräfte in die Irre zu lenken und somit eine jede Bewegung im Keim
zu ersticken? Leider plappern viele Menschen einfach nur nach, was ihnen
erzählt wird, anstatt sich tiefgehend mit dem Thema zu beschäftigen und
alles wirklich zu überprüfen. Dies ist zugegebenermaßen kein einfacher
Weg, wie ich selbst erfahren durfte, aber es geht. Unter der
Voraussetzung, daß der gesunde Menschenverstand zu Hilfe genommen wird,
und alles hinterfragt wird, ergibt sich ein ganz anderes Bild der Lage,
als dies von derartigen Gruppen zu zeichnen versucht wird. Ist hier der
Grund zu suchen, warum nach über 20 Jahren Aktivität in diese Richtung
noch immer herzlich wenig geschafft wurde?
Tatsache ist, daß unser Land
seit mehr als 60 Jahren unter Fremdbestimmung steht und dabei ist, im
Rahmen einer genauso illegalen EU aufzugehen. Tatsache ist, daß deutsche
Soldaten wieder instrumentalisiert und zur Kriegsteilnahme gezwungen
werden, welche im Volk keinerlei Mehrheiten hat. Tatsache ist, daß die BRD
Geschäftsleitung von deutschen Steuergeldern bezahlte Waffen, welche zum
Teil Atomwaffentauglich sind, in Krisengebiete verschenkt. Tatsache ist,
daß sich diese Regierung mehr für die Belange von anderen Ländern einsetzt
als für das eigene Volk. Wer hier von Souveränität spricht, der ist nicht
mehr Herr seiner gesunden Sinne.
Und hier, gerade
reingekommen, ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, vom 20.04.2007:

Wer sich die
Mühe macht darin zu lesen, der wird erstaunt feststellen, daß das
angeblich nicht mehr existierende Besatzungsrecht hier mit Abstand den
größten Raum ein nimmt. Auch ist zu lesen, daß die SchreiberInnen keinen
Überblick über den Umfang und die Reichweite des Besatzungsrechtes haben.
Mit welcher Selbstverständlichkeit hier offensichtlich Dummheit
dargestellt wird, daß läßt tief blicken und da verwundert es nicht, wenn
eines der reichsten Länder bald zum Armenhaus in der Staatengemeinschaft
werden wird, wenn hier nicht schleunigst eingegriffen wird.
Wenn Ihnen
jetzt noch eine sogenannte Amtsperson erzählt, daß es kein
Besatzungsrecht mehr gibt, dann können Sie ab jetzt mit einem 103
seitenstarken Argument aufwarten, daß wohl kaum zu entkräften ist.

Der
runde Tisch Berlin
Copyright © 2007 Thomas Patzlaff. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 15. August 2007 |