Skandal um BeeRDigungsmafia in der „Hauptstadt“ (Hauptverwaltung) angekommen

 - Der runde Tisch Berlin soll unter Betreuung gestellt werden! -

Der Beginn

 

 

 

 

   Hier begann alles, im Altenheim St. Franziskus

Angefangen hat es mit dem Tod meines Vaters, welcher sich zu diesem Zeitpunkt im Altenheim St. Franziskus, Ermkerstraße 22 in 49696 Molbergen befunden hat. Meine Schwester und ich befanden uns zu diesem Zeitpunkt in der Nähe und es hätte kaum 20 Minuten gedauert und wir hätten vor Ort sein können, was dem Altenheim bekannt war. Nun denkt der geistig gesunde Normalbürger, daß in so einem Fall zunächst die Angehörigen informiert werden, zumal diese wie hier, in unmittelbarer Nähe erreichbar waren. Doch weit gefehlt.

Zunächst wurde der Hobbyleichenbestatter, Manfred Lübbers, und die Ärztin informiert. Die Ärztin fertigte schnell einen Totenschein zum überhöhten Preis aus

und der Leichenbestatter Lübbers bemächtigte sich der Leiche und brachte diese so in „Sicherheit“, daß eine Rückführung, nach Aussagen des Krematoriums in Oldenburg, nicht mehr möglich gewesen war. Somit war der Fakt geschaffen, der nach bisheriger Erkenntnis als Leichendiebstahl zu bezeichnen ist.

Erst nach Sicherstellung des Diebesgutes, der Leiche meines Vaters, meldetet sich dieser Hobbybestatter telefonisch bei meiner Schwester und setzte sie in kumpelhaften Kneipenjargon von dem Tod in Kenntnis. Er duzte sie und fing gleich damit an, die Rahmenbedingungen der Feuerbestattung zu besprechen. Er hoffte den Schock ausnutzen zu können, was anfänglich auch funktionierte. Erst nach einiger Zeit kamen meine Schwester und ich zu dem Schluß, daß dies wohl alles nicht mit rechten Dingen zugehen konnte. Nachdem klar war, daß es keine Möglichkeit gab sich gegen diese aufgezwungene Dienstleistung zu wehren, setzten wir ein Schreiben auf und gaben unsere Wünsche für die Beerdigung schriftlich zur Kenntnis. Dieses Schreiben wurde dann per Einschreiben-Rückschein an den Hobbybestatter gesendet, nachdem wir feststellen mußten, daß an der Anschrift dieses Hobbybestatters nicht mal ein Firmenschild vorhanden war und dieser nicht anwesend war.

Im Schnell-Schnell-Verfahren wurde also unser Vater beerdigt bzw. eingeäschert und es kam dann die umstrittene Rechnung. Diese lag betragsmäßig ungefähr bei dem Doppelten einer ebenso verfügbaren Komfortbeerdigung, wie eine schnelle Überprüfung im Weltnetz ergab. Über 2000,- Euro gegen rund 800,- der anderen Angebote, das ist schon ein ordentliches Geschäft und schafft anscheinend Luft, daß sich eine ganze Mafia daran satt verdient. Da die von uns gemachten Vorgaben keine hinreichende Berücksichtigung fanden, wurde also die Rechnung angefochten und es wurden Gegenrechnungen gestellt, welche aber allesamt wirkungslos verpufften.

 

Die Plünderungsmühle

Die Plünderungsmaschinerie lief also an. Erst ging es zum Inkasso-Unternehmen Ursula Bernhard, Bahnhofstr. 18 in 49661 Cloppenburg, welches sich zwar dann still verhielt aber ebenfalls erhebliche Forderungen für ungesetzliches Nichtstun in Forderung und in Vollstreckung stellte. Dann kam eine Anwaltskanzlei Mählmeyer & Partner, Hagenstraße 16 in 49661 Cloppenburg, vertreten durch Kristin Telljohann hinzu, welche das gleiche Spiel trieb und somit doppelt kassierte, natürlich mit Unterstützung eines ungesetzlichen „Gerichtsvollziehers“.

Ursula Bernhard    

Die Firma „Amtsgericht Cloppenburg“, vertreten durch die Personen, Direktor Thomas Cloppenburg, „Arkenstette, Richterin“, Justizinspektorin Hinners, „Tschritter-Barhorst, Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle“, „Mathebel Richter am Amtsgericht“, „Behlau, Justizangestellte“, „Wiesmann, Justizamtsinspektor“, „Behnen, Justizamtsinspektor“, nutzte die Gelegenheit zum schnellen Gelderwerb ebenfalls und winkte alle Forderungen der BeeRDigungsmafia durch. Auch das Landgericht in Oldenburg beteiligte sich an dieser lukrativen Einnahmequelle und sah sich natürlich auch außer Stande den logischen Argumenten zu folgen. Mitwirkend dabei „Vorsitzender Richter am Landgericht Prof. Vogdt“, „Von Deeke, Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts“ und Gernot Schubert als „Präsident Landgericht Oldenburg“.


Unbefangen davon, wurde, wegen u. a. dem dringenden Tatverdacht der Unterschriftfälschung, Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung beim LKA in Bremen, in der Vahr 67 in 28329 Bremen, bereits mit Datum vom 14. März 2012 gestellt. In Bremen deswegen, um einer möglichen Korruption vorzubeugen. Doch diese Maßnahme erwies sich als nutzlos, da das LKA Bremen lieber Strafvereitelung im „Amt“/Dienst pflegt.

LKA Bremen         

Eine Beschwerde an den zuständigen Bürgermeister von Bremen, Jens Böhmse, Senatskanzlei – Rathaus, Am Markt 21 in 28195 Bremen, führte lediglich dazu, daß auch dieser Kund gab sich der Strafvereitelung des LKA's anzuschließen.

  Jens Böhmse

Daraufhin wurde also der Ministerpräsident in Niedersachsen, David McAllister, Niedersächsische Staatskanzlei, Planckstraße 2 in 30169 Hannover, angeschrieben. Doch auch dieser findet Strafvereitelung im „Amt“/Dienst schick und gab die Sache an das Niedersächsische Justizministerium weiter. Auch dieses findet Strafvereitelung schick und eine „Im Auftrag Simon“, beglaubigt durch „Krusch Angestellte“ gaben an, daß für Anzeigen nur die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Amtsgerichte zuständig seien.

David McAllister

Doch die dann bei der Firma „Amtsgericht Cloppenburg“ erfolgte Strafanzeige, welche beim zuständigen Direktor Thomas Cloppenburg gemacht wurde, fand bis heute keine Beachtung. Gleicher Art war der Umgang mit der Anzeige beim „Präsidenten des Landgericht Oldenburg“, Gernot Schubert. Es wurde also das übliche Delikt der Strafvereitelung im „Amt“/Dienst weiter gepflegt. Strafanzeige vom 29.08.2012.

Thomas Cloppenburg

Interessant wird die Sache durch personelle Querverknüpfungen zur Plünderung von Haus- und Grundbesitz auf Grundlage von NS-Gesetzen! Hier gibt es ein Netzwerk aus Staatsanwaltschaften, Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandgerichten und Justizministerium. Jede Gegenwehr scheitert an diesem Netzwerk und hat keine Aussicht auf Erfolg. Die hier im Bild zu erkennende Eintracht zwischen den abgebildeten Gerichtspräsidenten und dem Justizminister spricht für sich. Weitere Informationen unter http://www.bohrwurm.net/

Von links: Landgerichtspräsident Gernot Schubert,
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann,
Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerd Kircher

Es ist zu erwähnen, daß es bei dieser dubiosen Firma „Amtsgericht Cloppenburg“ bisher keine legale Verhandlung gegeben haben kann, denn diese Körperschaft weigerte sich von Anbeginn an hartnäckig, eine Legitimation vorzulegen oder eine Erklärung der Verantwortlichkeit abzugeben. Es gab also nur Scheinverhandlungen, ohne Mitwirkung der Beklagten, da diese bis heute keine „Sachaussagen“ machen konnten, da die beanstandeten Rechtsunsicherheiten nicht aufgelöst wurden.

    Firma „Amtsgericht Cloppenburg“

Das Personal dieser kriminellen Vereinigung hat also wissend, da dieses in ausführlichen Schreiben auf die rechtliche Lage hingewiesen wurden, also im Zuge von Rechtsbeugung, jegliches Recht mit Füßen getreten. Wie eine aktuelle Überprüfung der „Arkenstette, Richterin“ ergab, scheint diese nicht nur sehr vielseitig zu sein, sondern auch noch Richterin/Staatsanwältin auf Probe! Zudem ist sie als Proberichterin nicht nur in Cloppenburg, sondern auch noch in Vechta registriert. Ja was ist denn diese Person nun? Als „Richterin auf Probe“ darf sie keine Einzelrichterentscheidungen fällen! Zudem gibt es noch einen „vorsitzenden Richter Arkenstette“ am „Landgericht Oldenburg“, was in Hinblick auf die Beschwerde gegen die „Richterin“ durchaus Einfluß gehabt haben könnte, je nach Beziehungsgrad dieser Arkenstette-Anhäufung.  Zum Verständnis hier weitere Schreiben, welche aber nicht vollständig sind.
16.02.2012 / 16.04.2012 / 22.05.2012 / 24.06.2012 / 14.09.2012

 

Trotz dieser Umstände und völlig geist- und skruellos wurden dann die üblichen Plünderungsaktionen in Gang gesetzt. Es wurde also über die Firma „Amtsgericht Wedding“, welche heute als Europäisches Mahngericht für „Deutschland“ firmiert, der Obergerichtsvollzieher DETLEF THILO, Senftenberger Ring 52A in 13435 Berlin, mit der Eintreibung der ungesetzlich und unwirksam zustande gekommenen Forderungen beauftragt.

 

Daraufhin wurde von mir Anzeige gegen die Beteiligten, bei der „Präsidentin“ Dr. Svenja Schröder-Lomb, der Firma „Amtsgericht Wedding“ gestellt. Wie ja schriftlich vom Landesjustizministerium Niedersachsen vorliegt, sind Amtsgerichte verpflichtet Anzeigen entgegen zu nehmen. Da die Anzeige bis heute aber keine Ermittlung in Gang gesetzt hat, ist davon auszugehen, daß die Firmenbezeichnung „Amtsgericht Wedding“ irreführend ist und / oder Strafvereitelung im „Amt“/ Dienst begangen wurde. Die Plünderungen wurden also vollzogen und um größeren Schaden zu vermeiden, wurde das damit erpresste Schutzgeld, natürlich unter Vorbehalt, gezahlt. Ja es wurde sogar doppelt gezahlt, denn es wurden auch Posten gepfändet, welche schon unter Vorbehalt bezahlt waren, was auf einem Mißverständnis beruhend nicht bekannt war. Auch ist es selbst nach BRD-Scheinrecht unzulässig, daß in ein und demselben Mahnverfahren ein Inkassobüro und ein Anwalt Forderungen eintreiben. Richtig ist hier entweder das Inkasso-Unternehmen oder der Anwalt, aber nicht, wie hier praktiziert, beide Vertreter der Forderungen.

 

Betreuungsverfahren

Wer aber nun denkt, daß mit Zahlung der Schutzgelder Ruhe eingekehrt ist, der ist im Irrtum, denn die „Präsidentin“ der Firma „Amtsgericht Wedding“ fühlt sich offenbar in Ihrer Verbrecherehre beleidigt und will ein Exempel statuieren. Sie regte ein Betreuungsverfahren an. Dies wurde mir durch die Firma „Bezirksamt Mitte von Berlin“ mit Schreiben vom 28.09.2012, ohne Benennung von rechtlichen Grundlagen und rechtsunwirksam „Im Auftrag“ von einer Frau Wunderlich mitgeteilt. Adressiert war das Schreiben an die nicht mehr existierende juristische Person „Thomas Patzlaff“. Der erste Zustellungsversuch per Bote scheiterte, da ich die Annahmen verweigert. Daher erfolgte die spätere Zustellung per einfacher Post, mit unleserlichem Datum gestempelt. Die Antwort auf dieses Schreiben kann die Frau Wunderlich hier finden, da ich in dieser Sache, wegen dem öffentlichen Interesse, nur noch auf dem öffentlichen Wege kommunizieren werde.

 

Mit Poststempel vom 29.10.2012 wurde mir dann eine Mittelung des Dr. med. Ralf Berneis übermittelt, in welchem mein Familienname in Fettschrift ausgeführt war um zumindest dem Anschein nach eine natürliche Person zu adressieren. Dieser kündigte extrem kurzfristig seinen Hausbesuch bei mir zum 2. November 2012 an, natürlich auch ohne Benennung von rechtlichen Grundlagen. Es ist ja in der real existierenden kriminellen terroristischen Vereinigung völlig normal, menschliche Rechte zu ignorieren und mit diesen umzuspringen wie man das eben mit Humankapital / Sklaven so macht. Als solcher hat man keinerlei Rechte und es wird nach Belieben und ohne Scheu damit verfahren. Es geht also nicht darum ob ein derartige Menschenrechtsverbrechen legitim oder angemessen ist, sondern lediglich um die Terminierung der Sachbeschau.
Mittels einer kurzen Faxnachricht habe ich diesen Termin umgehend storniert und um die Darlegung von rechtlichen Grundlagen gebeten, bevor ich über einen möglichen Termin weiter nachdenken werde.

Mit Datum vom 13.11.2012 fand ich eine „Förmliche Zustellung“ der Firma „Amtsgericht Wedding“ im Briefkasten, welche das Geschäftszeichen „12-0908255-0-5N“ trägt. Diese ungesetzliche Zustellung war mal wieder an die juristische Person „Thomas Patzlaff“ adressiert und da ich diese ungeöffnet zurücksende, ist noch nicht klar, ob es sich um das „angeregte“ Betreuungsverfahren oder um eine der üblichen Mahnsachen handelt. Dies wird die Zeit spätestens dann zeigen, wenn wieder eine der üblichen Plünderungen realisiert wird. Spätestens dann läßt sich dieses dubiose Geschäftszeichen vielleicht zuordnen.

Am 20.11.2012 gegen ca. 9:30 Uhr standen zwei Frauen des Bezirksamtes vor meiner Tür und wollten mich „begutachten“. Ich erklärte, daß mir kein Termin vorliege und ich somit nicht auf ein Gespräch vorbereitet bin. Die Wortführerin erklärte, daß die mir übermittelten Termine nicht von mir angenommen worden waren und das ihr ansonsten alles egal ist. Auch auf die Aufklärung, daß es hier um schwere Verbrechen geht und das sie mit einem internationalen Ermittlungsverfahren rechnen muß, kam lediglich die Antwort, „ist mir doch egal“! Das ist genau die Haltung, welche unser Land dort hingebracht hat, wo es heute steht. Ungebremste Kettenkriminalität, in der angeblich keiner für sein Tun verantwortlich ist.

 

Ausblick
 

Wie die Sache ausgehen soll ist klar. Der runde Tisch Berlin soll zum Schweigen gebracht werden. In Anbetracht der hier wütenden, kriminellen und geisteskranken Energie, stehen die Chancen für eine weitere Beschneidung meiner Handlungsfähigkeit bestens - hat mir doch die Firma „Verwaltungsgericht Berlin“ schon in der Sache der ungesetzlichen Führerscheinentziehung schriftlich mitgeteilt, daß mir alle Rechte pauschal entzogen wurden, da ich eine unzumutbare Gefahr für die öffentliche (Un-)Ordnung darstelle. Ich bin also rechtlich vogelfrei und darf nach Belieben geplündert und sanktioniert werden. Jeder Widerstand wird als Beleg meiner geistigen Umnachtung mißbraucht und landet in psychiatrischen Akten. Das ist die Realität in der freiheitlichsten, demokratischsten, faschistoiden, kriminellen, terroristischen Nazi-Diktatur der Erde, der BRD und deren Unterorganisationen, wie hier der Firma „Berliner Senat“.

Angst greift immer stärker um sich. Immer mehr Menschen schrecken bei der unverhältnismäßig angewendeten Gewalt zurück und lassen lieber das normale Unrecht über sich ergehen, als sich zu wehren. Das darf ich jetzt mal wieder ausbaden, denn noch ist das Gewaltmonopol hier ziemlich ungebremst. Da in der Vergangenheit normale Strafanzeigen von mir keine Bearbeitung fanden, stelle ich hier eine öffentliche Strafanzeige ein.

 
Öffentliche Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung
 

Hiermit wird gegen alle am o. g. Entmündigungs- / Betreuungsverfahren Beteiligten öffentlich Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung gestellt. Es besteht der dringende Tatverdacht des Verfassungs-, Landes- und Hochverrates, Bildung und / oder Mitwirkung an einer kriminellen, terroristischen Vereinigung, mit dem Ziel der Beseitigung der freiheitlich, demokratischen Grundordnung, der Rechtsbeugung, des Betruges, der Amtsanmaßung, der Täuschung, der üblen Nachrede, der Folter, der schweren Körperverletzung, der versuchten Tötung, der Nötigung, der Urkundenfälschung und aller weiteren Straftaten. Im Fall der Dr. Svenja Schröder-Lomb, ihres Zeichens Präsidentin der Firma „Amtsgericht Wedding“, kommt Strafvereitelung im „Amt“ / Dienst hinzu, da sie die Anzeige vom 20. August 2012, welche hiermit zum Bestandteil dieser Anzeige erklärt wird, offensichtlich nicht zu den Ermittlungsorganen weiter geleitet hat.

Da hier eine unmittelbare Mitwirkung an der Sache des o. g. Leichendiebstahls offenkundig zu sein scheint, werden auch diese Sache und die dazu bisher gestellten Strafanzeigen zum Bestandteil dieser erneuten Strafanzeige erklärt. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, daß hier Strafvereitelung im „Amt“ / Dienst bis hinauf in höchste Stellen praktiziert wurde. Betroffen sind u.a. der Ministerpräsident von Niedersachsen, das Landesjustizministerium Niedersachsen, das LKA Bremen, der Bürgermeister von Bremen und die Gerichtspräsidentin des Europäischen Mahngerichts für „Deutschland“ (Firma „Amtsgericht-Wedding). Hier wird also eine umfängliche und organisierte Kriminalität sichtbar, welche sich wie ein mafiöses Netzwerk über mehrere „Bundesstaaten“ erstreckt. Es ist ernsthaft in Erwägung zu ziehen deswegen den Generalbundesanwalt und den Staatsschutz mit einzuschalten.

Erschwerend kommt hinzu, daß das Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11) erneut die Nichtigkeit des Bundeswahlgesetzes festgestellt hat. Im Zusammenhang mit früheren Entscheidungen, wie etwa dem ähnlich lautenden Entscheid des Bundesverfassungsgericht vom 3. Juli 2008, ist unzweifelhaft festzustellen, daß keine Bundesregierung „verfassungskonform“, also in Einklang mit dem Grundgesetz, zustande gekommen ist. Dies trifft dann zwingend auch auf den Bundestag, den Gesetzgeber und die Länderorgane zu. Es wurde und wird also normativ Verfassungs-, Landes- und Hochverrat betrieben und das über die gesamte Struktur aller öffentlichen Organe, von der Putzfrau bis zum Bundespräsidenten, alles Verräter und Kriminelle. Dabei ist es unerheblich, wie das Heer der Scheinrichter und Scheinrichterinnen an den vielen Scheingerichten so üblich argumentieren würde, ob hier wissentlich oder in gutem Glauben gehandelt wurde.

Da hier dreist und ohne jegliche Moral einfach weiter gemacht wird, als wenn nichts wäre, erstreckt sich diese Anzeige zwingend auf alle Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages, des Gesetzgebers, aller Gerichte, aller Staatsanwaltschaften, aller Ministerien, aller Landtage, aller öffentlichen Einrichtungen! In wie weit dann die Polizei überhaupt noch ihrer Pflicht, welcher sie schon lange nicht mehr nachkommt, noch gerecht werden kann, das muß sich erst noch beweisen. Steht die Polizei auf der Seite der Verfassungs-, Landes- und Hochverräter oder auf der Seite des Volkes und ist bereit die nötige Übergangszeit bis zu einer legalen Situation zu begleiten und das Volk zu schützen?

Auch die Bundeswehr ist hiermit aufgerufen Farbe zu bekennen. Diese ist ja mittlerweile faktisch privatisiert und steht nicht mehr unter dem Kommando der Bundesregierung, sondern der Rechtsnachfolger der Besatzungstruppen, der NATO. Will die Bundeswehr weiterhin lieber Drogenfelder bewachen oder will sie ihren Schutzauftrag gegenüber dem Volk wahrnehmen und sowohl innere wie auch äußere Feinde davon abhalten unser Land zu zerstören?
 

Groß-Berlin, den 30. November 2012

P a t z l a f f, Thomas