Die Firma BRD
Grundlagen
Zur Einstimmung hier zunächst ein Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73)in wesentlichen Auszügen:

Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

Kurz zusammengefaßt: Die BRD ist nicht handlungsfähig!

Und weiter...

Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z. B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 (354)).
„Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.“

Weiterhin ist folgendes gut zu wissen:

BVerfGG § 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie
alle Gerichte und Behörden.

Grundgesetz (GG) [BGBl 1949]
Artikel 23

Diese Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Rheinland – Pfalz, Schleswig- - Holstein, Württemberg – Baden und Württemberg – Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Artikel 23 nach dem 23.09.90 [BGBl 1990 - II S. 885]
Artikel 23
[aufgehoben]

Hier sehen Sie eindeutig den Beweis, daß eine BRD nach dem 23.09.1990 keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hat. Durch die Aufhebung des Artikel 23 GG alte Fassung ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen und wie dem vorgenannten Urteil zu entnehmen ist, auch die "staatsrechtliche" Grundlage. Damit kann seither eine BRD als staatliches Gebilde nicht mehr existieren, wohl aber als staatsähnliches, auch als NGO (zu deutsch: Nichtregierungsoranisation) bezeichnetes Gebilde. Dazu gibt es noch viele weiter konkrete Rechtsverweise, aber es soll hier überschaubar bleiben und wer willens ist, der kann selbst leicht weiter Fakten finden.

Bei dem hier dargestellten wird allerdings davon ausgegangen, daß die BRD jemals ein legaler Staat war, was sich aber bei genauer Betrachtung nicht aufrecht erhalten läßt. Bereits die Gründung verstieß offenkundig gegen internationale, staatsrechtliche Erfordernisse.

Im korrekten Fall konstituiert sich ein Volk durch die Wahl einer konstituierenden Nationalversammlung, die eine gemeinsame Verfassung ausarbeitet, über die dann per Volksentscheid abgestimmt wird. Im Fall der BRD ist aber etwas einzigartiges geschehen, denn die Verhältnisse wurden sozusagen auf den Kopf gestellt. Der sogenannte Parlamentarische Rat wurde weder vom Volk gewählt, noch stellte dieser eine Nationalversammlung dar. Er wurde von den "Drei Mächten", GB, USa und Frankreich, eingesetzt und mit sehr engen Vorgaben an die Arbeit geschickt. Dieser schuf dann in deren Auftrag das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Nach dem dieses durch die Militärgouverneure der "Drei Mächte" genehmigt worden war, wurde die BRD installiert. Das GG wurde dem zur Verfügung stehenden Teil des Volkes des Deutschen Reiches sozusagen übergestülpt ohne dieses um Erlaubnis zu fragen.

Gut zu wissen ist dabei auch, daß ein Grundgesetz, wegen der fehlenden Volkslegitimation nie und nimmer einen Verfassungsstatus erlangen kann. Diesbezügliche Aussagen unserer PolitikerInnen sind nichts weiter als Augenwischerei und ohne reale Rechtsgrundlage. Dazu kommt, daß ein Grundgesetz dem Sinn nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land ist. Dies geht aus der Kommentierung der Haager Landkriegsordnung hervor, welche noch immer gültig ist und an die sich die meisten Länder gebunden haben.

Wenn Sie jetzt denken, daß unsere so genannte Regierung nicht weiß was sie tut, dann lesen Sie bitte hier die offizielle Einleitung zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welche direkt von der Internetpräsens der BRD stammt. (Der farblich gekennzeichnete Text ist ein zugefügter Kommentar und nicht Originalinhalt!)

Hier wird höchst offiziell dargestellt, daß Sie von Anbeginn an belogen und betrogen worden sind. Da ist es schon beinahe belanglos, daß bereits seit Verabschiedung der Bundeswahlgesetze das GG nicht von den jeweiligen Regierungen eingehalten wurde und diese sich somit in vielerlei Hinsicht strafbar gemacht haben. Im GG steht geschrieben:

Art. 38. (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Nun, in der Realität war dies wohl etwas anders, denn dabei wird die Sache über Listen und parteiintern, unter Umgehung des Volkes und gegen diesen Artikel gehandhabt! Damit dies nicht im Rahmen einer Wahlanfechtungsklage nach hinten losgehen kann, ist aber zum Glück für die Abgeordneten ein Schutzmechanismus im GG vorgesehen:

Art. 41. (1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.

(2) Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.

Ein klares Heimspiel, wenn man weiß, daß das Bundesverfassungsgericht nur mit strammen Parteigenossen besetzt ist. Diese Diktatur hat sich selbstherrlich unangreifbar gemacht. Im Extermfall entscheidet das BvG immer auf "Die Klage wird nicht zum Entscheid angenommen."

 

Was macht einen echten Staat aus?
Das ist einfach dargestellt. Ein Staat braucht zunächst ein eigenes Staatsvolk.

Dabei sei an dieser Stelle eingeschoben, daß es eigentlich heißen müßte, daß ein Staat eine menschliche Legitimations- und Rechtsetzungsquelle braucht. Im Sonderfall reicht also ein Mensch aus, was aber nicht mit der Definition von Volk zu vereinbaren ist. Ein Staat im rechtlichen Sinne ist vom Grundsatz eine juristische Person, welche wiederum zumindest einen Träger der tatsächlichen Rechte beinhalten muß. Ein praktisches Beispiel dafür ist der Papst, welcher den Staatenstatus in und durch seine Person trägt und nicht durch den Vatikanstaat in seiner räumlichen Ausdehnung und auch nicht durch andere Personen, welche diesem Staat angegliedert sind. Dies sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt, da dies an anderer Stelle ebenfalls relevant ist.

Wie sie im Abschnitt Staatsangehörigkeit nachlesen können, hat die BRD kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz oder eine eigene Staatsangehörigkeit. Damit ist der BRD auch kein Staatsvolk, juristisch und völkerrechtlich zuzuordnen. Gemäß Artikel 25 GG gibt es im Bundesgebiet entsprechend auch nur "Bewohner" und keine Bürger!
Dieser Punkt ist also schon mal nicht erfüllt und wir könnten an dieser Stelle bereits aufhören. Aber lassen Sie uns ruhig weiter machen.

Natürlich braucht ein Staat auch ein Staatsgebiet. Dabei haben wir aber weiter oben gelesen, daß die BRD bis 1990 nur über den Teil des Deutschen Reiches eine scheinbare Kontrolle hatte, der in Art. 23 GG a.F. (alte Fassung) festgelegt war. Scheinbar deswegen, weil ja da noch das Besatzungsrecht genauso vorhanden war und ist, wie die Truppen der Besatzer. Weiterhin wurde das Deutsche Reich weder aufgelöst, noch annektiert oder in sonst einer Form zerstückelt. Dieses Völkerrechtsobjekt ist also nach wie vor vorhanden und ist nie in den legalen Besitz der BRD gelangt, noch konnte die BRD deren Rechtsnachfolge antreten. Hier ist allerdings etwas genauer zu schauen, denn es bestehen verschiedene Ansichten über diesen Punkt. Völkerrechtlich legal konnte die BRD nicht in den Besitz des Deutschen Reichs kommen. Allerdings konnte die BRD im Zuge einer sogenannten Überblendung, klammheimlich eine Identität faktisch realisieren, wie u. a. aus dem oben genannten Urteil hervor geht. Eine Rechtsnachfolge geht grundsätzlich nicht, da dann zuvor das Deutsche Reich hätte untergehen müssen. Da aber im "modernen" Völkerrecht, welches faktisch ja noch immer Kriegsrecht ist, das Gewohnheitsrecht als anerkannt gesehen wird, wurde hier von Seiten der BRD als Verwaltung, zunehmend eine Identität gefestigt, welche sich allerdings nur auf Glauben und Gewalt aufbaut. Das Volk als entscheidender Souverän wurde diesbezüglich nie gefragt und somit besteht der zu erkennende Zustand offenkundig als Diktatur, welche im "modernen" Völkerrecht auch als legale "Staatsform" betrachtet wird. Erschwerend kommt hinzu, daß 1990 durch die "Vier Mächte", völkerrecht(s)widrig ein neues Territorium mit der Bezeichnung "Deutschland" geschaffen wurde. Dieses "Deutschland" hat in der Mitgliedsliste der UN, seit dem die BRD abgelöst. Nun hat dieses "Deutschland" aber keine Organe, sondern wird von den Organen der BRD verwaltet. Damit ist die Frage nach dem Land leider auch nicht so gut für die BRD ausgegangen, denn die behauptete Identität ist völkerrechtlich nicht zu belegen.

Ein unabdingbares Erfordernis ist die Staatsgewalt. Nun, davon ist genug da, denn von der BRD und deren Körperschaften geht in steigendem Maße "Gewalt" aus. Die Frage ist aber dabei, ob diese dem Legalitätsprinzip entspricht, also vom Volk legitimiert und in voller Souveränität existent ist.

Wie die Bundesregierung selbst darstellt, wurde eine Volkszustimmung absichtlich nie eingeholt. Es handelt sich also faktisch um eine Duldung durch das Volk, welches von dieser Regierung derart belogen und betrogen wurde, daß dieses guten Glaubens still hält. Permanente Verstöße gegen das eigene Grundgesetz, wie weiter oben in Bezug auf die Wahlen dargestellt, machen da auch kein gutes Bild. Dazu kommt die noch immer vorhandene, wenn auch für den Normalbürger nur schwer sichtbare, Abhängigkeit von den Besatzern. Real gibt es keine echte Souveränität. Schauen wir mal was da das Landgericht Berlin am 21. April 1999 in dem Prozess mit dem Aktenzeichen 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99 gegen einen Dr. Alexander Schalck-Golodkowski entschieden hat.

Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Hier sehen wir nicht nur die fehlende Souveränität und die noch immer geltenden Militärgesetze in Aktion, sondern auch den schon erwähnten Selbstschutz durch das BVG, welches sich, wie üblich, um eine peinliche Entscheidung drückt. Genau genommen ist das aber unwichtig, denn das BVG selbst ist keine ordentliche Rechtsinstanz.

Diese Tatsache findet ihre Bestätigung durch das  BRD – BVG selbst, indem das höchste Gericht der BRD am 22.11.06 zu 153 Verfassungsbeschwerden, die ca. 3000 Rechts- und Strafrechtsfälle zum Inhalt haben, geschrieben hat, ich zitiere:

„Die Entscheidungen des BVG gehören nicht zur öffentlichen Gewalt.“ Die BRD- Gewalten sind demnach laut BVG nur eine private Vereinigung laut ständiger Rechtsprechung, siehe dazu den BVG- Beschluß vom 11.08.1993 (BGBl  I S. 1473) zu  (B.Verf. GE 1, 89 <90> und  B.Verf.GE 19,88,<90>)!?  Damit ist durch das höchste Gericht festgelegt, daß jede Rechterlangung nach den bestehenden Gesetzen in der BRD im Land der Deutschen für deutsche Bürger ausgeschlossen ist, wie in Terror- und Schurkenstaaten üblich.

Auf die nötige Verfassung und deren reale Nichtexistenz braucht hier nicht weiter eingegangen zu werden. Ein Staat ohne Verfassung bricht immer das Legalitätsprinzip.

Mit diesen bewußt kurz gehaltenen Ausführungen hat es sich offenkundig mit dem "Staat" BRD erledigt und man kann bestenfalls von einem Scheinstaat oder der schon erwähnten Staatssimulation reden.

 

Die Firma
Nun geht es ans Eingemachte und wer bis hierher gekommen ist ohne an seinem Verstand zu zweifeln, der schafft den Rest auch noch.

Wie wir gesehen haben, steht die BRD rechtlich auf tönernen Füßen und bezieht ihre Hauptmacht aus Lug, Betrug und einem rechtlich nichtigen Gewohnheitsrecht, unter Nutzung exzessiver Gewaltanwendung und Einschüchterung in der "eigenen" Bevölkerung. Doch das ist leider noch nicht alles. Diese Körperschaft mußte sich mit den jeweiligen Gegebenheiten arrangieren und hat dies durchaus geschickt gemacht. Einer der Schlüssel dazu wird selbst von den bewanderten Juristen und Experten gerne übersehen.

Es handelt sich um das Mittel der öffentlich rechtlichen Körperschaft. Diese wurde Mitte der 20er Jahre, zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit eingeführt. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt dabei eine eigentlich in sich widersprüchliche Konstellation dar. Eine echte, öffentliche Körperschaft unterliegt zum Beispiel einer unbegrenzten Staatshaftung, im Gegensatz zu einer privaten Körperschaft, die meist haftungsbeschränkt ist. Diese beiden Gegensätze wurden hier also auf fragwürdige Art und Weise miteinander verschmolzen.

Damit verwaschen sich die Grenzen zwischen Behörden und Firmen. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann, wie jede x-beliebige Firma gewinnorientiert sein und gleichzeitig hoheitliche Aufgaben ausüben. Trotz des damit verbundenen und eigentlich nicht zu lösenden Konfliktes, hat sich diese Körperschaftsform wie eine Seuche ausgebreitet und den größten Teil unseres Staatsapparates umgekrempelt. Da wurden die Arbeitsämter und Sozialämter gegen Job-Center und diverse Sozialfirmen getauscht. Diese sind in der Regel als GmbH des öffentlichen Rechtes strukturiert. Damit einher sind aus AntragstellerInnen KundenInnen geworden. Aus Aktenzeichen wurden Geschäftszeichen und dergleichen mehr. Dabei wurde dies so geschickt angestellt, daß kaum jemand dagegen protestiert. Doch viel schlimmer ist dabei, daß damit einher definitiv Rechtsansprüche verloren gehen, die normalerweise in der Staatspflicht anzusiedeln sind.

Kommen wir aber konkret zu einer der mächtigsten Firmenkonstellationen die überhaupt nur denkbar sind, der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Diese schmückt sich nicht nur selbstsicher mit den Staatsinsignien, sonder deren einziger Gesellschafter ist die BRD, vertreten durch das Bundesfinanzministerium! An diesem zentralen Knoten laufen alle "Staatsfinanzen" oder sollte ich jetzt besser sagen "Firmengelder" zusammen. Auch das Sondervermögen des Bundes wird hier verwaltet. Das ist unser eigentlicher Staat, eine simple GmbH mit einem Haftungskapital von 50 000,- DM! Diese Firma können Sie leicht im Internet finden, denn sie macht vollmundig Werbung und scheint keine Scheu zu kennen sich werbewirksam zu präsentieren.

Nach Auskunft der Industrie und Handelskammer Frankfurt/Main vom 01.März 2006 beträgt das Stammkapital der Firma Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH nur 25.564,59 €.

Hier ein Auszug der Daten:
 
Firma:
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Lurgiallee 5
60439 Frankfurt am Main
E-Mail:
info@deutsche-finanzagentur.de
Internet:
www.deutsche-finanzagentur.de

Telefon: 069 951140
Telefax: 069 94114116

Gemeinde: Frankfurt am Main
Handelsregisternummer: B 51411
Eintragsdatum: 18.01.2001
Kapital: 25.564,59 EUR
Sitz lt. Register: Frankfurt 18.01.2001
Anmeldedatum: 14.02.2001
Rechtsform: GmbH
Größenklasse: 6
Gegenwärtig eingetragener Geschäftsführer: Gerd Ehlers, seit 20.12.2005

Und hier ein Registerauszug der zeigt, wann diese GmbH wirklich eingetragen wurde:

Und hier ein Handelsregisterauszug, aus dem der Gründungsort Berlin hervor geht:

Wie aus diesem Handelregisterauszug zu sehen ist, war die BRD Finanzagentur GmbH vorher in Berlin, unter der Nummer 40774 eingetragen! Was ist das für eine seltsame Mutation? Hier wurde aus einer in Liquidation befindlichen Firma eine andere gezaubert. Sollten hier Spuren verwischt werden?
Interessant ist auch, von welcher diese Firma wiederum abgewickelt wurde und womit diese Firma, welche unter der Nummer 36824 und der Bezeichnung BSV geführt wurde, beschäftigt war. Auch hier sind die Spuren der wiedervereinigungsbedingten Annektion der ehemaligen DDR sichtbar.

Hier die aktuellen Handelsregisterauszüge vom 31.01.2007   

Und hier eine aktuelle Seite des "Gemeinsames Registerportal der Länder":

Nun werden viele auf den ersten Blick meinen, daß dies lediglich eine Firma für ausgelagerte Dienstleistungen ist, aber dem ist bei genauer Betrachtung nicht so. In Anbetracht der Milliardenbeträge, die von dieser Firma verschoben werden, in Bezug auf eine lächerlich kleine Haftungsdecke wurde bereits mehrfach Konkursantrag gegen diese Firma gestellt. Einen solchen hätte jede andere, normale Firma nicht überlebt, aber bei dieser Firma scheint das normale Recht nicht zu greifen. Also, schauen wir uns an, was das zuständige Amtsgericht zu einem Konkursantrag geurteilt hat.

Amtsgericht Darmstadt          02.03.2005
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 9 IN 248/05
Beschluss:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen....
Gründe:
Gemäß § 12 Abs. 1, Ziffer 1 InsO ist die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bundes unzulässig.
 

Interessant ist dabei, daß das Gericht als beklagte Partei eine Bundesrepublik Deutschland GmbH ausweist. Also, hier wurde die Finanzagentur unterschlagen. Mit diesem Beschluß hat sich das Gericht ein wunderbares Eigentor geschossen, denn dieses bestätigt, daß die beklagte GmbH im Besitz des Vermögens des Bundes ist! Damit ist das so genannte Staatsvermögen im Besitz einer privaten Körperschaft und somit sind wir alle betrogen und bestohlen worden, denn diese Firma haftet lediglich mit schlappen 25 500,- Euro. Bestärkt wurde dies früher auch durch die Bilanzen dieser GmbH, denn darin wurde keine Trennung des Kapital der GmbH und des Bundes oder des Reichssondervermögens gemacht!
Erst in der Neuzeit, vermutlich nach 2005, wurde hier sorgsamer getrennt und heute tauchen in den Bilanzen dieser Firma tatsächlich nur noch die reinen Firmenkosten auf und die Kosten des Bundes nicht mehr. Entsprechende Ausdrucke habe ich am runden Tisch Berlin genug verteilt aber die alten Bilanzdokument sind mit einer defekten Festplatte für immer vernichtet worden und auch im Weltnetz nicht mehr zu finden.

Wem jetzt noch nicht die Lust endgültig vergangen ist, der kann sich gerne noch in die dieser Firma zugewiesenen Rechte einlesen. Diese ist damit ausgestattet wie eine hoheitliche Körperschaft, allerdings ohne Risiko.

Doch es gibt zumindest noch eine weitere BRD GmbH, die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH, Bonn. Auch hier wird eine hoheitliche Aufgabe in private Hand gelegt und somit Tür und Tor für allerlei Fremdinteressen geöffnet. Dabei ist Kunst und Kultur ein sensibler Bereich, welcher keinesfalls in private Hände gehört.

Mittlerweile ist uns noch eine weitere GmbH untergekommen, die BRD - Werbung- und Handels GmbH:

Dazu gefunden habe ich einen Insolvenzeintrag zur BRD - Werbung- und Handels GmbH! Offenbar tut sich doch etwas in dem Firmenkonstrukt der BRD - GmbH's.

Auch die JURIS GmbH, ausgeschrieben, Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland soll hier Erwähnung finden. Diese wurde 1985 gegründet und der Gründungsauftrag dazu wurde von der Bundesregierung erteilt. Daran gearbeitet haben u. a. das Bundesverfassungsgericht und die obersten Gerichte des Bundes. Dieses Projekt wurde 1984 bis 1985 im Rahmen der Bundesverwaltung, beim Bundesministerium der Justiz betrieben und dann privatisiert. Der Bund hält heute noch 50,01% der Anteile an dieser GmbH. Die Liste der sonstigen Anteilseigner liest sich auch gut und ein Schelm wer da böses denkt, denn hier werden wichtige Grundlagen für die offenkundige Juristendiktatur bereitgestellt.

An dieser Stelle macht sich auch die Bundesdruckerei GmbH ganz gut, denn es ist wirklich nützlich, wenn man seine eigenen Dokumentenfälschungen nicht nur von Fachleuten machen läßt, sondern damit auch aus der lästigen Staatshaftung raus ist. Gegründet als Reichsdruckerei, dann umbenannt zur Bundesdruckerei und 1994 wurde aus dieser Bundesbehörde eine GmbH. Unter dieser GmbH wurden weitere gegründet. Auch ein polnisches Tochterunternehmen entstand. 2000 verkaufte das Bundesfinanzministerium seine hundertprozentige Beteiligung an die Apax Partners & Co. Nach abenteuerlichen Umstrukturierungen dieses GmbH und Holdingnetzwerkes, inklusiver Verkauf für 1,- Euro, wurde die Bundesdruckerei GmbH 2009 von der Bundesrepublik Deutschland wieder gekauft. Der Kaufpreis betrug umgerechnet 310 Mio. Euro und kam über eine Umformulierung von ehemaligen Darlehen zu Eigenkapital zustande. Es ist schon spannend, wie hier öffentliche Gelder und Werte verschoben werden, teilweise quasi im Kreis.

Und hier wieder eine Firma der BRD, welche ich gerade erst gefunden habe: Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH. Zum Inhalt dieser Firma hier ein Auszug aus dessen Selbstdarstellung:

Germany Trade & Invest ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland.

Die Gesellschaft vermarktet den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland im Ausland und informiert deutsche Unternehmen über Auslandsmärkte. Darüber hinaus informiert und berät Germany Trade & Invest ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland und fördert die wirtschaftliche Entwicklung der neuen Bundesländer einschließlich Berlins.

Die farbliche Hervorhebung habe ich eingefügt, denn diese beschreibt genau das, was alle sehen aber nur wenige verstehen. Es geht darum, unser Land zu verhökern, wie der Volksmund sagte, als er noch existent und nicht durch den Bewohnermund ersetzt wurde. Auch hier wird zweifelsfrei ersichtlich, daß unser Land ein reines Wirtschaftsgut, mit reichlich Humankapital ist und das dies daher auch nur unter Gewinnbetrachtungen gehandhabt und gestaltet wird. Hoheitliche Souveränität wäre hier absolut hinderlich.

Und als Abschluß hier noch ein Kuriosum zum Schmunzeln, aber mit durchaus Potential zum Nachdenken. Auf der Suche nach einer BRD AG stieß ich auf eine interessante AGB:

Ob es sich hier wirklich nur um einen Schreibfehler handelt? (Nachtrag: Offenbar ist nicht bei allen Lesern der IQ ausreichend um hier mal etwas ironisch zu denken und es hat daher schon Proteste gegen diesen Einschub gegeben. Allerdings ist, unabhängig von diesen AGB's, durchaus die Betrachtung einer BRD AG nicht nur ironisch zu betrachten. Es mehren sich immer wieder Gerüchte, daß die Bewohner von BRD-Land als Humankapital tatsächlich vermarktet werden. So soll jede Geburtsurkunde eine Art Aktie mit einem sehr hohen Wert darstellen, welchen als Sicherheit mit hohen Beträgen beliehen wird, welche dann wiederum neues Spielkapital an den Börsen schaffen. Da die Bewohner von BRD-Land offenkundig juristisch zu Dingen entmündig sind, ist dem Handel mit solchen Sachen auch einiges abzugewinnen, vor allem in Hinblick auf das Produktionspotential dieser Humanmaschinen, welche früher auch als Leibeigene oder Sklaven bezeichnet wurden.)

 

Abschlußbetrachtung
Wie an den vorgehenden Ausführungen deutlich zu sehen ist, wird unser Land weitgehend durchprivatisiert. Die dabei nach außen dargestellten Motive von u.a. möglichen Einsparungen und von der Verbesserung der Leistungsfähigkeit sind dabei nur Ablenkungsmanöver. Hier werden sensible Bereiche, die zwingend eine hoheitliche Kontrolle benötigen ausgelagert. Dies ist nur möglich, weil der Volkssouverän beseitigt wurde und dem Volk somit jeglicher Einfluß entzogen wurde. Daher gibt es faktisch keine wirklich hoheitlichen Bereiche, denn diese zeichnen sich im Normalfall durch ein erhöhtes Schutzbedürfnis des Staates, dem Volk gegenüber aus. Wo aber der Staat faktisch aufgelöst oder privatisiert wurde, greifen diese Schutzmechanismen nicht mehr.

Wenn hier von Staat gesprochen wird, dann verbirgt sich hinter diesem Begriff schlicht und ergreifend sowieso nur eine völkerrechtliche, juristische Person, welche mit einer bestimmten Infrastruktur ausgestattet ist. Der Begriff Staat ist also juristisch mit einer Firma durchaus zu vergleichen. Wesentlicher Unterschied ist immer der Souverän, als Legitimationsquelle. Fehlt dieser, trotz ansonsten gleicher Strukturen, so wird heute im modernen Kriegsvölkerrecht von einer NGO, zu deutsch eine Nichtregierungsorganisation gesprochen. Und genau so etwas stellt die BRD, welche im Außenverhältnis mittlerweile als "Deutschland" ohne "Bundesrepublik" auftritt, dar.

An dieser Stelle soll auf die Aufhebung / Fälschung des Artikel 23 GG a. F. nochmals eingegangen werden. Es geht in vielen Kreisen die Meinung um, daß die Aufhebung des Artikel 23 GG a. F. bei den Pariser Verhandlungen 1990, durch James Baker veranlaßt wurde. Diese Behauptung ist bisher nicht dokumentiert worden und bleibt somit auch nur eine Behauptung. Bei genauer Betrachtung fällt auf, daß zum Zeitpunkt der Pariser Verhandlungen das Besatzungsrecht durch die "Vier Mächte" suspendiert war! Dies wird gerne übersehen, läßt es aber eher als unwahrscheinlich erscheinen, daß diese Behauptung tatsächlich wahr ist. Zu diesem Zeitpunkt war die damalige "BRD-Regierung" tatsächlich unabhängig vom Besatzungsrecht! Das klärt sicher nicht die möglichen Motive dieser "BRD-Regierung", aber es zeigt die Möglichkeit, daß diese die Streichung tatsächlich aus eigenen Überlegungen und eigenverantwortlich durchgeführt hat. Da aber diese Regierung bis dahin an der Leine der USA gelegen hat, ist es denkbar, daß diese inoffiziell darauf Einfluß ausgeübt hat. Dies macht heute, in Anbetracht des wachsenden Konfliktes zwischen den USA und Russland durchaus Sinn. Das der alte Artikel 23 dann durch einen EU-Artikel ersetzt wurde, paßt dabei durchaus ins Bild, wenn man dabei berücksichtigt, daß auch die EU eine Schöpfung der "Drei Mächte" ist und bereit lange vor Kriegsende beschlossen wurde.

Weiterhin wird bei der Diskussion bezüglich des Artikel 23 gerne übersehen, daß es sich ja um das Bonner Grundgesetz handelte und, daß dieses in Berlin keine Anwendung finden durfte. Dieser Umstand wird durch die Änderung des Artikel 23 zusätzlich verschleiert und verhindert den Blick auf die wirklichen Zusammenhänge. Da Berlin nach wie vor die Hauptstadt des Deutschen Reichs ist, gilt für dieses völkerrechtlich das Recht, welches in Berlin Geltung hat. Daher wurde 1990 für Berlin auch ein gesondertes Abkommen mit den "Drei Mächten" geschlossen, welches dort auf unbestimmte Zeit das Besatzungsstatut fest schreibt. Dabei macht es Sinn, einmal die Betrachtung auf Groß-Berlin zu richten. Groß-Berlin entstand, im Zuge einer Verwaltungsreform bereits in den 20er Jahren und ist entgegen der üblichen Blödpropaganda kein Begriff des ebenso zu sehenden Propagandabegriffes "3.tes Reich"! Wieso wird also heute von Berlin und nicht von Groß-Berlin gesprochen? Umgangssprachlich war Berlin die Bezeichnung der drei West-Berliner Sektoren und wurde von den "Drei Mächten" auch später so verwendet. Findet sich hier ein offener Hinweis auf die Position der "Drei Mächte", oder ein Hinweis auf die Situation zum Zeitpunkt des Beginns das noch immer laufenden Weltkrieges?

Bezüglich des Geltungsbereiches für das GG ist noch etwas wichtig zu betrachten. Der weggefallene Artikel 23 GG a. F. beinhaltete lediglich den explizit genannten Geltungsbereich. Damit ist zwar nach dem oben genannten Urteil die Handlungsgrundlage der Bonner Verwaltung BRD der westalliierten Mächte (Drei Mächte) weggefallen, aber es gibt noch immer einen impliziten Geltungsbereich des GG! Dieser ist im Artikel 133 enthalten, wonach der Bund in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes eintritt. Das vereinte Wirtschaftsgebiet war räumlich definiert als der Zusammenschluß der von den "Drei Mächten" besetzten und verwalteten Gebiete. Dieser Artikel wurde bis heute nicht geändert und es ist davon auszugehen, daß eine Änderung an den Vorbehalten der Besatzer scheitern würde. Der hier implizit definierte Geltungsbereich des GG ist sachlich nicht erweiterbar, was interessante Fragen zur sogenannten Wiedervereinigung und vor allem zum Berlinstatus aufwirft. Ein Beitritt ist zwar theoretisch für eine juristische Sekunde nach Artikel 23 GG a. F. möglich gewesen, aber nach dessen (beitrittsbedingtem) Wegfall bleibt nur noch der implizite Geltungsbereich nach Artikel 133 übrig. Um jetzt einen Zusammenschluß zu realisieren / aufrecht zu erhalten, müßte das Gebiet der ehemaligen DDR und das von Berlin ausgebaggert und auf das "vereinte Wirtschaftsgebiet" verbracht werden, was aber sachlich eine Unmöglichkeit bedeutet. Nach diesem Model kann es kein vereintes Deutschland (Zusammenschluß von BRD und DDR) im Rahmen des Bonner GG geben. Würde tatsächlich ein echter Zusammenschluß angestrebt werden, dann müßte der Artikel 133 aufgehoben werden, um das rechtliche Fundament für einen Zusammenschluß zu schaffen. Dies ist aber offenkundig nicht möglich, wegen der Besatzervorbehalte und der nach wie vor bestehenden Einspruchsrechte der Siegermächte.

Das Gebiet der ehemaligen DDR ist also kein Bestandteil der Bonner Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebiet, sondern eine externe Kolonie, welche ausschließlich auf Grundlage von Korruption, Gewalt und Verdummung, freiwillig den Vorgaben dieser Bonner Verwaltung BRD folgt und sich von dieser ausbeuten und zerstören läßt. Dabei ist noch nicht einmal auf die Frage der Aufhebung der DDR-Verfassung Rücksicht genommen. Hier ist lediglich klar, daß diese nicht rechtmäßig durch eine unrechtmäßige Volkskammer aufgehoben werden konnte. Auch konnte diese unrechtmäßige Volkskammer aus 1990 keine rechtskräftigen Beschlüsse fassen oder völkerrechtliche Verträge zeichnen. Hier fehlte jegliche Volkslegitimation, genau wie beim Bonner Grundgesetz. Doch das ist ein anderes Thema und bedarf sehr ausführlicher Betrachtungen.

Abschließend sein noch der Hinweis gegeben, daß die "Bundesrepublik Deutschland" aus der Liste der UN-Mitgliedsstaaten verschwunden ist und durch "Deutschland" oder im englischen durch "Germany" ersetzt wurde!
Dieses Deutschland / Germany ist aber genauso wenig institutionell besetzt wie das Deutsche Reich und ist daher auch handlungsunfähig! http://www.un.org/en/members/
Was soll man nun von einem vermeintlichen Staat Bundesrepublik Deutschland halten, der angeblich unter Deutschland in der Staatengemeinschaft firmiert aber im Innenverhältnis als BRD?

Was soll  man von Gesetzen halten, die für einen "Bund" gemacht worden sind und wo nirgends gesetzlich klar geregelt ist, um welchen "Bund" es sich hier handelt? Ist hier der Bund der Ehe oder ein Geheim-Bund gemeint? Auf welchen "Bund" werden die Regierungshochverräter eigentlich vereidigt und warum hinterfragt das kein Bewohner von BRD-Land? Ein Gesetz hat die Pflicht zur Eindeutigkeit und wenn in einem Gesetz die "Bundesrepublik Deutschland" gemeint ist, dann dürfte dort nicht der "Bund" stehen! Warum schwören die Regierungshochverräter also nicht auf die Bundesrepublik Deutschland, sondern auf einen "Bund"? Die Wahrheit läßt sich wohl noch immer am Besten vor aller Schafe Augen verbergen, in der Öffentlichkeit.

 

Der runde Tisch Berlin
Copyright © 2007/2010 Selbstverwaltung Thomas PATZLAFF.  Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 10. März 2011