Schleswig - Holstein

Die Landessatzung der Bundeslandes Schleswig-Holstein bis 1990, die Landerverfassung ab 1990

Landessatzung für Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949

(GVOBl. Schl.-H. 1950 S. 3), in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 1984
(GVOBl. Schl.-H. S. 53), wird geändert und erhält folgende Fassung:

 

Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Landessatzung für Schleswig-Holstein vom 13. Juni 1990 geändert durch:

 

Gesetz vom 11. März 1998 (GVBl. S. 122)

Gesetz vom 20. März 1998 (GVBl. S. 150, Ber.)

Gesetz vom 27. September 1998 (GVBl. S. 280)

Gesetz vom 23. Oktober 2002 (GVBl. S. 214)

Gesetz vom 13. Mai 2003 (GVBl. S. 279)

Gesetz vom 16. Mai 2003 (GVBl. S. 280)

Gesetz vom 14. Februar 2004 (GVBl. S. 54).

 

Die nachstehende Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wird in der Form des Gesetzes vom 13. Juni 1990 mit allen nachfolgenden Änderungen  hier wiedergegeben.

(Quelle: www. Verfassung.de/de/sh/schleswig-holstein90.htm)

 

Zunächst ist hier festzustellen, dass mit dieser Einführung/Überschrift suggeriert wird, dass Bundesland Schleswig-Holstein habe bereits 1949 eine Landeserfassung gehabt.

 

Dies ist aber nicht der Fall.

 

Schleswig-Holstein hatte bis zum 13.06.1990 lediglich eine Landessatzung. Und eine Satzung ist bekanntlich etwas völlig anderes als eine vom Volk angenommen Verfassung.

 

Die Entstehung des Bundeslandes Schleswig-Holstein
 

Schleswig-Holstein war auch nach 1945 zunächst formell noch eine preußische Provinz.

 

Der Christdemokrat Theodor Steltzer, der dem militärischen Widerstand gegen das NS-Regime nahe gestanden hatte, wurde im November als Oberpräsident an die Spitze der Verwaltung berufen, später zum ersten Ministerpräsidenten ernannt.

Am 26. Februar 1946 trat der erste Landtag zusammen, der noch nicht gewählt, sondern von der Militärregierung ernannt worden war, die sich zunächst vertreten durch ihren Gouverneur für Schleswig-Holstein den Luftmarschall Hugh Vivian Champion de Crespigny letzte Entscheidungen vorbehielt.

(Quelle: Wikipedia)

 

Als 1946 der preußische Staat und seine Provinzen aufgelöst wurden, schlug die Geburtsstunde des Landes Schleswig-Holstein. Der erste Ministerpräsident war der Christdemokrat Theodor Steltzer. Er war zuvor schon von der britischen Militärregierung als Oberpräsident der Provinz eingesetzten worden. Steltzer zog in die ehemalige Militärakademie am Düsternbrooker Weg ein. Heute ist sie Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtags. In der ersten Landesregierung saßen neben Mitgliedern der CDU und der SPD kurzzeitig noch Vertreter der KPD. Am 20. April 1947 wurde erstmalig der Landtag frei gewählt. Am 24 Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und Schleswig-Holstein wurde zum Land.

(Quelle: www.schleswig-holstein.de)

 

Landespolitik

Seit 1949 ist Schleswig-Holstein ein eigenständiges Land der Bundesrepublik Deutschland. Eine eigene Verfassung besteht seit 1990. Der Landtag ist das "vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung". So steht es in der Landesverfassung. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und verabschiedet Gesetze.

(Quelle: www.schleswig-holstein.de)

 

Verfassung

Schleswig-Holstein ist seit 1949 Land der Bundesrepublik Deutschland. 1949 verabschiedete der erste gewählte Landtag eine Satzung für das Land. Bewusst wählte er den Begriff „Satzung“ statt „Verfassung“. Denn das Gesetzeswerk sollte wie das Grundgesetz der Bundesrepublik nur so lange Gültigkeit haben, bis das geteilte Deutschland wieder in einem Staat vereint wäre.

(Quelle: www.schleswig-holstein.de)

 

Rund vierzig Jahre blieb die Satzung in fast unveränderter Form bestehen. Erst die Kieler Affäre um den damaligen Ministerpräsidenten Uwe Barschel, einer der größten politischen Skandale der Bundesrepublik, zog eine umfassende Verfassungs- und Parlamentsreform nach sich. Es war die erste grundlegende Verfassungsreform in der Bundesrepublik. Die jetzt auch so genannte Verfassung trat 1990 in Kraft.

(Quelle: www.schleswig-holstein.de)

 

Zusammenfassung

Zunächst ist festzustellen, dass in Schleswig-Holstein 1946 das „Parlament“ durch die britische Besatzungsmacht geschaffen wurde.

Die Mitglieder dieses Parlamentes waren nicht vom Volk gewählt und können somit überhaupt keine Gesetzgebungskraft entfalten.

 

Was sie konnten war Besatzungsrecht einzuführen, dazu waren sie ja auch von der englischen Besatzungsmacht ernannt worden.

 

Also erarbeiteten diese nun eine Satzung mit dem Hintergedanken aus, das Deutschland wieder in einen Staat (Deutsches Reich) vereint wird.

Die Schaffung der Satzung (Maßnahme nach der Haager Landkriegsordnung) stellte auch für die daran beteiligten keine strafrechtliches Fehlverhalten dar, da sie nur den Weisungen der englischen Besatzungsmacht folge leisteten.

 

Denn im Gegensatz zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen habe sie durch die Schaffung einer Landesverfassung nach den Gesetzen bzw. der Rechtsnormen des Deutschen Reiches keinen Hoch-Landesverrat begangen.

 

Der Vereinspräsident von Schleswig-Holstein wurde von der englischen Besatzungsmacht als Oberpräsident (Theodor Stelzer) eingesetzt.

 

Die ersten sogenannten freien Vereinswahlen fanden dann am 20.04.1947 statt.

 

Offensichtlich haben sich einige der damaligen Volksvertreter etwas dabei gedacht sich lediglich eine Satzung und keine Verfassung zu geben.

Entweder man wollte nach Abschluss eines Friedensvertrages wieder Preußische Provinz werden/bleiben o.

man hat mit der Wahl einer Satzung der englischen Besatzungsmacht ein Schnippchen schlagen wollen, was durchaus mit Norddeutschen Genialität (Schläue) im Einklang stehen könnte.

 

Die Satzung des Landes Schleswig-Holstein wurde am 13.12.1949 verabschiedet.

 

Um Wahlen abhalten zu können für die Bildung eines Vereinsvorstandes/Landesparlamentes, sollte doch meines Erachtens zunächst einmal das Volk ein Gremium einberufen, welches den dann eine Satzung/Verfassung ausarbeitet.

Diese Ausarbeitung sollte dann dem Volk vorgelegt werden, damit dieses über die Annahme/Ablehnung entscheidet.

 

Hier ist nun festzustellen, dass zunächst der Verein/Landesparlament von der britischen Besatzungsmacht  1946 ohne den freien Willen des Volkes einberufen wurde.

Die nicht gewählten Marionetten der britischen Besatzungsmacht haben dann 1947 Wahlen abgehalten. Die hier nun Gewählten haben dann  erst 1949 im Dezember die Satzung des Landes Schleswig-Holstein verabschiedet.

 

Im Jahre 1990 hat man aus den Fehlern von 1949 nichts gelernt und hat diese Satzung nun mit einigen Änderungen als Verfassung angenommen.

1990 hat man dann Aufgrund einer angeblich Regierungskrise heraus aus der Satzung eine Verfassung gemacht und den Gedanken an die Wiedervereinigung zu den Akten gelegt.

 

 

Wieder einmal keine Einberufung eines Verfassungsrates vom Volk, keine Annahme der Verfassung durch das Volk.

Also wieder illegal, da nicht ratifiziert durch das Volk.

 

Es ergeben sich folgende Fragen:

 

Auf welcher Rechtsgrundlage hat man dann zwei Jahre lang regiert?

Etwa aus der normativfischen Kraft des Faktischen?

Oder vielleicht mit den Gesetzen/Rechtsnormen des preußischen Staates?

Wie soll man sich solche Wahlen ohne Rechtsnormen vorstellen?

 

Alleine die nicht nach einer Norm (im weitesten Sinne) stattfindende Wahl ist schlicht illegal. Dieses Theater, dass 1947 hier stattgefunden hat, kann nur von einem verrückten als Wahl im rechtsstaatlichen Sinne gewertet werden.

 

Die Gründung der neuen Länder nach der militärischen Besetzung ist von der Bevölkerung und ihren politischen Exponenten als „ein wirklicher und willkürlicher Akt“ der Besatzungsmacht gewertet worden, wie der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Heinrich Lüdemann, auf der Koblenzer Konferenz der westdeutschen Ministerpräsidenten (8 –10 Juli 1948) betont hat.

(Quelle: Grundwissen Politik 15  Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland)

 

Der Parlamentarische Rat war keine vom Volk gewählte Verfassungsgebende Versammlung; seine Mitglieder sind von den Länderparlamenten ohne vorherige Personaldebatte nach dem Vorschlag der Fraktionen entsprechend dem Proporz  der Mandate in den Länderparlamenten, ernannt worden.

(Quelle: Grundwissen Politik 15  Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland)

 

Von Schleswig-Holstein waren am 01.09.1948 in den Parlamentarische Rat entsandt worden die Mitglieder des Vereins Schleswig-Hosteins, zu dieser Zeit noch ohne gültige Satzung. Also sind dies Marionetten, die von der britischen Besatzungsmacht zugelassen wurden.

 

Andreas Gayk (1893–1954), SPD, Schleswig-Holstein

Rudolf Katz (1895–1961), SPD, Schleswig-Holstein

Hermann von Mangoldt (1895–1953), CDU, Schleswig-Holstein

Carl Schröter (1887–1952), CDU, Schleswig-Holstein

 

Wenn wir nun wieder zu den Anfängen des Grundgesetzes gehen, müssen wir feststellen, dass  auch von dem Land Schleswig-Holstein Teilnehmer in den Parlamentarischen Rat entsandt wurden. Diese Leute, die mit aus der Wahl von 1947 nun hervorgingen, haben sich an der Schöpfung des GG für die Bundesrepublik auch noch beteiligt.

 

Das diese keine verfassungsrechtliche Legitimation vorzeigen konnten, störte hier offensichtlich keinen.

 

2. Britische Besatzungszone
Schleswig-Holstein Preußische Provinz Schleswig-Holstein 23.08.1946 Verordnung Nr. 26 der britischen Militärregierung
Niedersachsen Preußische Provinz Hannover, Freistaat Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Teile der Landesgebiete der Hansestadt Bremen 23.08.1946 Verordnung Nr. 26 der britischen Militärregierung
Nordrhein-Westfahlen Preußische Provinz Westfalen, Regierungsbezirk Aachen, Köln und Düsseldorf, die nördlichen Rheinprovinz 23.08.1946 Verordnung Nr. 26 der britischen Militärregierung
Hansestadt Hamburg Identisch mit historischem Vorbild 23.08.1946 Verordnung Nr. 26 der britischen Militärregierung

(Quelle: Grundwissen Politik 15  Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland)

 

Abschließend auch hier wieder die Feststellung, dass dieses Parlament illegal von der britischen Militärregierung entgegen dem Völkerrecht eingerichtet wurde.

 

Da Gründung illegal, spätestens 1990 garantiert illegal, sind eigentliche alle Beschlüsse/Gesetzeswerke, die unter der Teilnahme von Vertretern dieses Landes zustande gekommen sind, rechtswidrig.

 

Auch ist hier wieder die Wortwahl Landessatzung für Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949 festzustellen.

Also eine Landessatzung, die von außen gegeben wurde.

 

Nun schreiben die Halunken* folgende Formulierung

 

Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 13. Dezember 1949

 

Also die von außen gegebene Satzung wird nun eine Verfassung von innen gegeben.

 

Welcher Betrug!!!!!!!!!!!!!!!!!

* Formulierung des Verfassers

Der runde Tisch Berlin
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Stand: 12. November 2010