Staatsangehörigkeit
Was ist das?
Damit wird dargestellt, zu welchem Staat eine Person gehört. Das klingt eigentlich ganz einfach, oder vielleicht doch nicht? Oft wird zum Beispiel Staatsangehörigkeit mit Nationalität verwechselt. Komischer weise ist dies vorzugsweise in Deutschland feststellbar. Offenbar gibt es hier Schwächen im Bildungssystem, denn diese grundlegenden Dinge sollte jeder Bürger wissen.

Die Nationalität gibt die ethnische Zugehörigkeit an. In Nation steckt der lateinische Begriff Natio = Geburt, Herkunft, Volk. Es ist also die Volkszugehörigkeit.

Ein Staat dagegen ist ein selbständiges Gebiet mit eigener Regierung, Gesetzgebung und einem Volk. In einem Staat können Menschen verschiedener Nationalitäten leben. Das Substantiv ist status = das Stehen, der Stand, Zustand, Verfassung. Der lateinisch Ursprung stare = aufrecht stehen, beständig und standhaft stehen, unbeweglich stehen.

Es gibt auch Staaten die nicht nach Nationalität und Staatsangehörigkeit unterscheiden. Hier ist besonders Frankreich zu erwähnen, wo Nationalität und Staatsangehörigkeit nicht getrennt werden, sondern unter Nationalität zusammen gefaßt werden. Dies und der Umstand, daß Frankreich als Siegermacht des WK II Eingang gefunden hat, hat uns im Übrigen die Eintragung "Nationalité" in unseren Personendokumenten beschert.

Damit dürft jetzt klar sein wo die Unterschiede zwischen Staat und Nationalität sind.

 

Wie sieht das jetzt praktisch aus?
Ein Angehöriger/e des Staates Frankreich hat die Staatsangehörigkeit: REPUBLIK FRANKREICH, ein Angehöriger/e des Staates Österreich hat die Staatsangehörigkeit: Österreichein Angehöriger/e der USA hat die Staatsangehörigkeit: USA ( United States of America), ein Angehöriger/e der BRD hat die Staatsangehörigkeit: BRD (Bundesrepublik Deutschland).

Merken Sie etwas? Hier stimmt offensichtlich etwas nicht, denn in Ihren Ausweisdokumenten steht tatsächlich: Deutsch! Was ist das denn nun für eine Merkwürdigkeit. Nach dieser Bezeichnung müsste der Staat, dem Sie angehören Deutsch heißen, aber das tut er bekanntlich nicht. Ein derartiger Staat ist auch nicht bekannt.

 

Rätselraten...
Ist jetzt vielleicht damit Ihre Nationalität gemeint? Dies könnte auf den ersten Blick zutreffen, denn verwirrender weise steht zum Beispiel auf dem Personalausweis: Staatsangehörigkeit/Nationality/Nationalité! Ihre Nationlität ist aber Deutscher bzw. Deutsche. Also kann es das wohl auch nicht sein.

Dies könnte ein Hinweis auf Ihre Sprache sein, denn die ist in der Tat Deutsch. Nun ist aber nicht jeder der Deutsch spricht ein Deutscher oder eine Deutsche und immer noch offen bleibt die Frage nach dem Staat dem Sie nun zugehören. Also, schauen wir nach einem zugehörigen Gesetz. Das ist prinzipiell im Internet schnell erledigt, wenn da nicht die spezielle Zensur für unser Land wäre, aber dazu hier nur so viel. Wenn Sie im Internet bestimmte Suchbegriffe eingeben, dann werden Sie auf deutschen Suchmaschinen nicht fündig werden, denn diese sind zensiert, da offenbar bestimmte Mächte davon ausgehen, daß das Deutsche Volk bestimmte Informationen nicht verkraften kann. Nutzen Sie also ausländische Suchmaschinen und Sie werden staunen, welche Treffer sich auf einmal zeigen.

Aber nun zum StAG, dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Schauen wir mal in die Ausgabe mit Stand 14.03.2005. Dort steht:

"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Wie diese nun tatsächlich lautet, daß finden Sie im ganzen Gesetz nicht! Also, hier ist doch was oberfaul. Schauen wir also mal in die erste Ausgabe des StAG und schon finden wir die erste Merkwürdigkeit, denn dieses heißt jetzt auf einmal  RuStAG, Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Dies stammt vom 22. Juli 1913 und dort steht:

"Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt"

Aha, hier werden wir fündig. Entscheidend ist Reichsangehörigkeit, denn Bundesstaaten gibt es in unserm Land nicht mehr, sondern nur noch Bundesländer. Wie sie im Abschnitt Deutsches Reich lesen konnten, ist dieses nach wie vor das völkerrechtlich korrekte Gebilde unseres Staates. Aber was finden wir in der Einleitung zum RuStAG noch?

"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:"

Hier werden endlich Roß und Reiter genannt! Im Namen des Deutschen Reiches und das ist ein Volltreffer. Da steht die zugehörige Staatsbezeichnung. Ihre Staatsangehörigkeit laute also: Deutsches Reich!

Nun schauen wir mal nach wie sich das entwickelt hat und wo den auf dem Weg zum aktuellen Recht unsere Staatsangehörigkeit verloren ging, bzw. wie sich die Formulierungen verändert haben.

05.02.1934:
"
Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitz"

29.04.1999:

"– Drucksache 14/533 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates
das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997
(BGBl. I S. 2942), wird wie folgt geändert:"

15.07.1999:
"Deutscher ist, wer die (...) unmittelbare Reichsangehörigkeit (...) besitzt."

21.08.2002:
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare /* Reichs*/angehörigkeit ... besitzt."

14.03.2005:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Hier ist nur der grobe Verlauf des §1 des StAG, ehemals RuStAG dargestellt. Zusätzlich ein Auszug aus einem Referentenentwurf. Damit dürfte klar ersichtlich sein, daß hier vorsichtig ausgedrückt merkwürdige Dinge vor sich gehen. Es könnte der Anschein entstehen, daß sich Ihre Staatsangehörigkeit verändert hat, ohne, daß Sie davon in Kenntnis gesetzt wurden.
 

Seit der letzten Änderung im August 2007 findet sich die folgende "Fußnote" unmittelbar am Anfang des aktuellen StAG:

"Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1980 Überschrift: Langüberschrift idF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000; Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000 Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden"

Jetzt wird es also besonders merkwürdig, denn in diesem Gesetz bezieht sich der bundesrepublikanische Gesetzgeber auf eine Verordnung von Adolf Hitler! Wer hätte das gedacht? Ob sich hier langsam die wahre Einstellung der Selbstverwaltung BRD der Westsiegermächte zeigt? Ganz abgesehen davon, ist die hier dargestellte Interpretation nicht so in der Verordnung zu erkennen, denn hier wurde lediglich eine Harmonisierung vorgenommen und die Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) zentralisiert. Die seinerzeitigen Bundesstaaten durften danach keine eigene Staatsangehörigkeit mehr vergeben, sondern dies fiel nun den entsprechenden Reichbehörden zu. Hier wurden also nur Kompetenzen verlagert, aber keine Änderung der Reichsangehörigkeit durchgeführt. Hinzu kommt, daß diese Verordnung eigentlich mit der Aufhebung der Gesetze aus der Zeit 33-45, durch die Siegermächte nichtig gemacht wurde. Weiterhin wurde diese Verordnung durch die Bundesregierung selbst aufgehoben, wobei der erste Teil von dieser Aufhebung ausgenommen wurde. Wer sich tiefer in diese Angelegenheit einlesen möchte, der kann unter folgender Adresse ausführlichere Angaben finden:

http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm

Eine kompakte Zusammenfassung zum Ausdrucken und weiter geben finden Sie hier:     

Wie die Behörden damit umgehen, daß wird aus den folgenden Dokumenten ersichtlich:

Eine Stellungnahme des Bundespräsidialamtes auf eine Anfrage: 

Eine Antwort eines Landrates auf ein Einbürgerungsersuchen: 

Eine Anfrage beim Bundesministerium des Inneren: 

Eine Anfrage beim Bezirksamt Berlin Wedding/Mitte: 

An dieser Stelle sein eine Einfügung gemacht, die indirekt mit der Staatsangehörigkeit in Verbindung steht. Es geht um die Personenstandssituation. Ein Blick in Ihre Dokumente, welcher Art auch immer, sei es der PA oder der Reisepaß oder der Führerschein, Sie finden darin unter anderem die Bezeichnung "Name" und sind es gewohnt dies als normal zu akzeptieren. Doch diese unscheinbare Bezeichnung hat es in sich, denn es ist im wahrsten Sinne des Wortes eine "Bezeichnung". Wenn Sie sich mal die Mühe machen und dieses Wort im Wörterbuch nachschlagen, dann finden Sie den Hinweis, daß dieses Wort für die Bezeichnung von Dingen und Gegenständen verwendet wird. In modernen, gefälschten, deutschen Werken finden Sie auch den Hinweis, daß dieses Wort auch für Familienname umgangssprachlich gebraucht wird. Dies ist eine verhängnisvolle Situation, denn das Gesetz fordert ausdrücklich die Verwendung der eindeutigen Bezeichnung "Familienname". Da diese gesetzliche Forderung in "amtlichen" Dokumenten in der Regel nicht erfüllt wird, sondern lediglich "Name" Verwendung findet, sind alle entsprechend ausgestatteten Dokumente nicht gesetzkonform und somit nichtig / ungültig!

Ein noch viel schlimmerer Effekt ist die Tatsache, daß Sie als Subjekt Mensch dadurch zum Objekt Ding gemacht und somit faktisch entmündigt und weitgehend entrechtet werden. Sie werden also von Behörden als Hund behandelt, denn HundebesitzerInnen wissen, daß die Verletzung eines Hundes lediglich eine Sachbeschädigung darstellt! Ist Ihnen wirklich klar was das bedeutet? Wollen Sie sich so behandeln lassen? Vielleicht liegt hier einer der Begründungen, warum man Ihnen die Nennung Ihrer Staatsangehörigkeit verweigert, denn ein Ding hat keine Staatsangehörigkeit sondern stellt lediglich einen Besitz dar. Bestenfalls sind Sie Leibeigener im Sinne von Personal! Denken Sie mal darüber.

Dies sei hier nur auf die Schnelle eingefügt. Eine Ausarbeitung mit Verweisen auf die gesetzlichen Grundlagen folgt.

 

Abschlußbetrachtung
Betrachten Sie einmal bewußt Ihr Ausweisdokument, daß in der Regel der Personalausweis sein wird. Haben Sie sich noch nie gefragt, wessen Personal Sie eigentlich sind?! Diese Bezeichnung wurde erst nach dem Kriegsende des WK II eingeführt. Vorher hieß es Personenausweis und Anfang der 20er Jahren sogar Person Ausweis. Diese Merkwürdigkeit ist auch in anderen europäischen Staaten zu finden. Dabei sei besonders Österreich erwähnt, wo die Besatzermächte genauso illegal in die landesinternen Gesetze eingegriffen haben wie im Deutschen Reich.

Also, das ist mit normalem Menschenverstand nicht ohne weiteres nachvollziehbar, außer, man denkt etwas um die Ecke. Hier wird nach wie vor ein ganzer Staat, unser aller Staat, daß Deutsche Reich, noch immer in der Knechtschaft gehalten. Uns wird nicht einmal unsere Staatsangehörigkeit zugebilligt. Im Rahmen einer geplanten Länderzusammenlegung in der EU, macht dieses durchaus Sinn, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die sogenannte BRD ein von den Alliierten geschaffenes Verwaltungsgebilde ist (siehe Artikel 133 im Grundgesetz), daß sich lediglich auf einem Teil des Gebietes des Deutschen Reiches befindet, macht alles noch mehr Sinn. Ist es unter diesen Umständen ungerechtfertigt von Landes- und Hochverrat am eigenen Volk zu sprechen? Vielleicht nicht genau so, denn in vielen Fällen ist es nicht einmal das eigene Volk. Die Abstammung von vielen einflußreichen Größen unserer Politik führt nicht selten in ein anderes Land!

Abschließend noch der interessante Hinweis, daß laut Bayeriches Staatsministerium des Inneren ein Personalausweis und der Deutsche Reisepass lediglich die Vermutung begründen, daß der/ie InhaberIn die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese stellen keinen Nachweis dar!

Es gibt noch viele Details zum Thema Staatsangehörigkeit, aber bitte stellen Sie Ihre eigenen Ermittlungen an und Sie werden sicher noch weitere Ungereimtheiten finden. Diese Übersicht ist lediglich eine art roter Faden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Abschließend noch der Hinweis auf einige Besonderheiten im PA (PERSONALausweis). Neuere Modelle verfügen über einen elektronischen Microchip, welcher sich unter einem rötlich gefärbten Bereich auf dem PA verbirgt. Dieser enthält nicht nur Ihre persönlichen Angaben, sondern er mach Sie jederzeit ortbar, denn über diesen Chip, in Verbindung mit moderner Satelitenüberwachung, sind Ihre Bewegungen weitgehend nachvollziehbar. Es gibt auch Aussagen, daß zusätzlich bestimmte, krank machende Informationsmuster darauf enthalten sein sollen. Diese Aussage kann ich bisher noch nicht bestätigen, aber denkbar ist es, denn es gibt eine Fülle von Einflüssen die selbst von bestimmten Symbolen und Formen ausgehen. Unter dem Schwarzlicht sehen Sie dann auch noch merkwürdige Symbole, welche an Magische Zirkel erinnern. Dazu finden Sie aber sehr viele Informationen im Internet. Damit die erwähnte Elektronik nicht beschädigt wird, ist es zu vermeiden derartige Dokumente länger als 30 Sekunden in einer Mikrowelle zu belassen. Dies würde zwar die sowieso vorhandene Ungültigkeit des Dokumentes nicht verändern, aber Sie wollen doch sicher den BRD - Sicherheitsorganen nicht verwehren Sie durch permanente Überwachung zu beschützen, denn dieser Schutz kostet Sie eine Menge Ihres sauer verdienten Geldes.

 

Der runde Tisch Berlin
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Stand: 12. November 2010