Grundlagen zur Ltd.
Allgemeines
 

Grundsätzlich ist zu sagen, das es sich um eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ handelt, allerdings nach Commonwealth – Recht.

Dieses Recht ist in das engl. Recht integriert, daher - dadurch dann ebenfalls EU – Recht, dieses EU – Recht bricht bekannter Weise das dtsch. Recht.

Sie finden auf der Liste „Vergleich Ltd. gegenüber GmbH“ ein paar Informationen die Ihnen bestimmt mehr spezielle Fragen beantworten werden.

Grundsätzlich sollte man in folgenden Situationen eine Ltd. gründen:

  • Kostenfaktor
  • Unbürokratisch
  • Übertragung von Immobilien an Erben mittels einer Ltd. (Erbschaftssteuer)
  • Nach oder wegen einer möglichen Business /Privat  – Insolvenz (No Name Direktor)
  • Um einen nassauerischen Ehepartner in seine Schranken (NoName Direktor) zu weisen
  • Fremdkapitalaufnahme ohne Bankkredit möglich (Shareverkauf)
  • Genaue klassifizierte Gewinnbeteiligung mittels verkaufter Share`s
  • Um guten Geschäftspartnern – Familienangehörigen eine Gewinnbeteiligung zu schenken
  • Zeitfaktor

Diese Auflistung ist lediglich ein grober Überblick für mögliche Interessenten, mehr nicht. Es gibt natürlich noch mehr relevante Aspekte. So z. Bsp. wenn Personal nach englischen Recht eingestellt werden soll, oder ein engl. KFZ – Kennzeichen geführt werden soll, o. ä.!

Unverkennbar sind Interessen im steuerlichen Recht, da hier nur der Gewinn (Plus – Minus / Bilanz) zum Tragen kommt.

Sollte auf Grund Ihrer Aktivitäten eine oder mehrere Ltd. über unsere Kooperation gegründet werden, erhalten sie je Abschluss   50,00 € Provision.

Sie können innerhalb des Holdingverfahrens, das wir platziert haben, eine Ltd. zum Festpreis von nur:

                                  550,00 €

erwerben (Normalpreis 1.000,00 €). Wollen oder müssen Sie eine No Name Ltd. erwerben, liegt dieser Preis bei 1.300,00 €, allerdings werden Sie mit Ihrer Ltd. in dem Holdingverfahren eingebettet.

 

Steuerliche % sätze
   

Gewinn

  %sätze
 

bis

10.000,00 engl. Pf.   10 %
    50.000,00 engl. Pf.

bis

20 %
    300.000,00 engl. Pf.   20 %
    1.500.000,00 engl. Pf.

bis

30 %

ab

1.500.000,00 engl. Pf.   30 %
  Diese Auswertung wird durch einem der Orga / Haus  angegliederten  Wirtschaftsprüfer erstellt. Dessen Kostenfaktor (Festpreis) kann dem Ltd. Antrag auf der Seite 2 entnommen werden.

 

No Name – Direktor“ Gesellschaften auf (1.300,00 € Festpreis z. Zt.)
In bestimmten Fällen drängt sich die Gründung von sogenannten No Name - Direktor Gesellschaften auf. Hier ist eine nicht vollständige Liste von möglichen Vorteilen:
 
  • d. h. der eigentliche Inhaber Hr. Muster erscheint nicht namentlich in den Unterlagen des engl. Handelsregisters, sondern tritt ein Hr. oder eine Ltd. als Hr. / Fa. Pseudo auf.
  • Der Inh. Hr. Muster erhält als zusätzliche Unterlagen die schriftlich verfügte Berechtigung alle Maßnahmen zur Ausführung einer geschäftlichen Tätigkeit (Bankkonto / Filialeröffnung etc.)
  • Er ist also de fakto Inh. einer Ltd. nur wird persönlich nicht erkennbar.
  • Bestehende GmbH`s können ihr erteilte Aufträge weiter – bzw. durchreichen an die angeschlossene Ltd. (Subunternehmen), dieses ist dann eine 2 te rechtliche Substanz, die mit der Urfirma respektive mit dem eigentlichen Inhaber nicht ins „rechtlich nachverfolgbares Einvernehmen“ gesetzt werden kann.
  • Dadurch kann sich der Inhaber an seiner eigenen Ltd. als Angestellter für minimal     401,00 €  - ca. 950,00 € einstellen. Die Sozialbeiträge resultieren daraus. Eine eventuelle Pfändung kann da unterhalb der Pfändungsmöglichkeit nicht erfolgen.
  • Die Pfändung ist weder persönlich noch geschäftlich in diesem Fall möglich, da der eigentliche Inhaber nur als Repräsentant der Fa. Tralala Ltd. fungiert!  
  • Selbst nach einer Insolvenz der Ltd. A kann eine Ltd. B gegründet werden, da nach engl. Recht nur die Haftungssumme und nur die Ltd. zählt. Persönliche Haftungen sind somit ausgeklammert (keine Durchgriffshaftung s. GmbH).

 

 

Der runde Tisch Berlin
Copyright © 2007 Thomas Patzlaff.  Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 24. October 2007